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Der Court of Appeal ist ein Berufungsgericht mit Sitz in London.
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Das Urteil von Richterin Nathalie Lieven aus Großbritannien, welche am 21. Juni 2019 die Tötung eines ungeborenen Kindes in der 22. Schwangerschaftswoche anordnete, wurde von einem britischen Berufungsgericht am 24. Juni 2019 gestoppt.

Richterin King sowie die Richter McCombe und Peter Jackson erklärten das Urteil von Richterin Lieven am Montag für unzulässig. Es sei nicht rechtmäßig einen Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der jungen Frau anzuordnen. Eine ausführliche Begründung folgt laut dem Fernsehsender BBC zu einem späteren Zeitpunkt. Hiermit folgten die 3 Richter vom Berufungsgericht dem Antrag der Mutter der Betroffenen, welche gegen die Entscheidung von Nathalie Lieven Berufung eingelegt hatte.

Im Ersturteil begründete Richterin Lieven eine Entwicklungs-Beeinträchtigung und eine Affektstörung der werdenden Mutter: "Ich bin mir bewusst, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat einen Schwangerschaftsabbruch bei einer Frau anordnet, den sie selbst nicht will", so die britische Richterin des Rechtsschutzgerichtshofs (Court of Protection) in ihrer Urteilsbegründung. "Ich muss aber so handeln, wie es im Interesse der Frau ist und nicht gemäß dem, was die Gesellschaft von Schwangerschaftsabbrüchen hält", so die Nathalie Lieven. "Ich denke, sie möchte ein Baby haben, so wie sie eine schöne Puppe haben möchte", so die Richterin. Ihr Urteil löste nach einer Berichterstattung von mehreren Medien eine Welle der Empörung aus.

Die Schwangere befindet sich in den "Zwanzigern" und steht unter der Obhut des britischen National Health Service (NHS), Teil des Nationalen Gesundheitsdienstes. Die betreuenden Ärzte der Frau, setzten sich zuvor für die Abtreibung ein und argumentierten, dass ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund der verminderten geistigen Leistungsfähigkeit weniger traumatisch für die Frau sei als die Geburt. Die Mutter der Schwangeren, eine ehemalige Hebamme, lehnte die Abtreibung mit dem Hinweis auf ihren Glauben an den Glauben ihrer Tochter ab. Jene Sozialarbeiterin, welche sich um die Frau kümmert, setzte sich ebenfalls gegen die Abtreibung ein.

Die Richterin Nathalie Lieven setzte sich immer wieder für Abtreibung ein: Bereits Jahr 2011 vertrat sie vor Gericht den British Pregnancy Advisory Service, einen britischen Abtreibungsanbieter. Hierbei setzte sie sich dafür ein, dass britischen Frauen ihre Schwangerschaften zu Hause medizinisch abbrechen können. Im Jahr 2016 argumentierte Lieven vor Gericht, die nordirischen Abtreibungsgesetze seien eine Verletzung des britischen Menschenrechtsgesetzes. Im Jahr 2017 verglich sie die nordirischen Abtreibungsgesetze mit "Folter" und bezeichnete diese als "diskriminierend".

Weihbischof John Sherrington von der Erzdiözese Westminster erklärte, dass das erste Urteil große Fragen aufwerfe. "Eine Frau gegen ihren eigenen Willen und den ihrer Familie zu einer Abtreibung zu zwingen, verletzt sowohl ihre Menschenrechte, als auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes aus einer Familie, die angekündigt hatte, für dieses Kind sorgen zu wollen", so der für Lebensschutzfragen zuständige Bischof Sherrington im Namen der Bischöfe von England und Wales.