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Die Richterin Nathalie Lieven aus Großbritannien ordnete am 21. Juni 2019 die Tötung eines ungeborenen Kindes in der 22. Schwangerschaftswoche an. Und dies obwohl am University College London Hospitals NHS Foundation Trust (UCLH) in London 70% der Frühgeborenen in der 23. Schwangerschaftswoche eine Geburt überleben.

Als Grund nannte die Richterin Lieven eine Entwicklungs-Beeinträchtigung und eine Affektstörung der werdenden Mutter. Trotz der Einwände der Mutter und dessen Mutter, welche das Kind in Pflege nehmen wollte, ist das Urteil rechtskräftig.

"Ich bin mir bewusst, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat einen Schwangerschaftsabbruch bei einer Frau anordnet, den sie selbst nicht will", zitiert der britische Fernsehsender "Sky News" die britische Richterin des Rechtsschutzgerichtshofs (Court of Protection) in ihrer Urteilsbegründung. "Ich muss aber so handeln, wie es im Interesse der Frau ist und nicht gemäß dem, was die Gesellschaft von Schwangerschaftsabbrüchen hält", so die Nathalie Lieven. "Ich denke, sie möchte ein Baby haben, so wie sie eine schöne Puppe haben möchte", so die Richterin.

Laut dem TV-Sender befindet sich die Schwangere in den "Zwanzigern" und steht unter der Obhut des britischen National Health Service (NHS), Teil des Nationalen Gesundheitsdienstes. Die betreuenden Ärzte der Frau, setzten sich zuvor für die Abtreibung ein und argumentierten, dass ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund der verminderten geistigen Leistungsfähigkeit weniger traumatisch für die Frau sei als die Geburt.

Die Mutter der Schwangeren, eine ehemalige Hebamme, lehnte die Abtreibung mit dem Hinweis auf ihren Glauben an den Glauben ihrer Tochter ab. Jene Sozialarbeiterin, welche sich um die Frau kümmert, setzte sich ebenfalls gegen die Abtreibung ein.

Die Richterin Nathalie Lieven setzte sich immer wieder für Abtreibung ein: Bereits Jahr 2011 vertrat sie vor Gericht den British Pregnancy Advisory Service, einen britischen Abtreibungsanbieter. Hierbei setzte sie sich dafür ein, dass britischen Frauen ihre Schwangerschaften zu Hause medizinisch abbrechen können. Im Jahr 2016 argumentierte Lieven vor Gericht, die nordirischen Abtreibungsgesetze seien eine Verletzung des britischen Menschenrechtsgesetzes. Im Jahr 2017 verglich sie die nordirischen Abtreibungsgesetze mit "Folter" und bezeichnete diese als "diskriminierend".