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Gratulation und Segenswünsche für das Wirken der neugewählten Generalsekretärin der deutschen Bischofskonferenz kommen aus Österreich: "Ich freue mich auf eine gute, enge und von Herzlichkeit und Vertrauen geprägte Zusammenarbeit", schreibt der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, in einem Kathpress vorliegenden Glückwunschschreiben an Beate Gilles. Die bisher in der Diözese Limburg tätige Fachfrau für Kinder, Jugend und Familie wurde am Dienstag von den deutschen Bischöfen in das neue Amt gewählt. Sie tritt am 1. Juli die Nachfolge von P. Hans Langendörfer an, der Anfang 2021 nach 24 Jahren in den Ruhestand getreten war.

Die beiden Bischofskonferenz seien in vielerlei Hinsicht verbunden und man teile neben Sprache und Geschichte in zahlreichen Bereichen ähnliche Herausforderungen, hält Schipka fest und schreibt: "Dazu gehören nicht nur liturgische Fragen wie die Herausgabe liturgischer Bücher oder des gemeinsamen Gesangbuches 'Gotteslob', sondern auch allgemeine kirchliche und gesellschaftspolitische Themen in unseren jeweiligen Ländern und das Interesse an einer Stärkung der Katholischen Kirche in der Europäischen Union".

Schipka selbst konnte - wie er schreibt - innerhalb jener sechs Jahre, in denen er an der Universität Regensburg Katholisch-Theologischen Fakultät studierte und als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war, "eine Verbindung zu Deutschland aufbauen, die mich bis heute persönlich begleitet". Ausdrücklichen Dank gibt es aus Österreich auch für den früheren Generalsekretär der deutschen Bischöfe. Der Kontakt mit P. Hans Langendörfer, sei "sowohl professionell als auch von einem vertrauensvollen und herzlichen Verhältnis getragen gewesen", hält Schipka fest.

In Österreich Priester oder Bischof

Die Errichtung von Bischofskonferenzen und die Bestellung eines Generalsekretärs sind im kirchlichen Gesetzbuch (CIC) verpflichtend vorgesehen. Das Kirchenrecht legt keine genauen Kriterien fest, was die Erfordernisse für den Generalsekretär der Bischofskonferenz sind. Damit wird den einzelnen Bischofskonferenzen ein Gestaltungsspielraum eröffnet, der durch die jeweiligen Statuten, die vom Vatikan bestätigt werden müssen, zu konkretisieren ist.

Eine Frau an der Spitze des Generalsekretariats der Österreichischen Bischofskonferenz ist derzeit nicht möglich. Heißt es doch im aktuellen Statut: "Der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz wird von der Vollversammlung für eine Periode von sechs Jahren gewählt. Er muss nicht Bischof sein, wohl aber Priester."

Zu den kirchenrechtlichen Pflichten der Bischofskonferenz und des Generalsekretariats gehört u.a. die Zusammenarbeit mit den anderen Bischofskonferenzen, insbesondere den benachbarten. Das betrifft beispielsweise den wechselseitigen Austausch von Dokumenten wie in den Canones 458 und 459 des CIC beschrieben.