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Die jüngsten Abschiebungen von drei Mädchen nach Georgien und Armenien sowie weitere geplante Abschiebungen von Kindern sorgen nach wie vor für Empörung und Appelle an die politisch Verantwortlichen. "Kinderrechte sind Menschenrechte und unteilbar", betonte Hannes Hager, Präsident der "Aktion Leben Österreich", in einer Aussendung am Dienstag. Die jüngsten Abschiebungen seien daher schwer zu rechtfertigen. Hager appellierte an die Regierung, auch im Asylrecht die Kinderrechte vorrangig zu beachten und das Kindeswohl an oberste Stelle zu setzen, wie es die österreichische Bundesverfassung vorsieht.

Die "Aktion Leben" setze sich dafür ein, dass die Rechte von Kindern in jeder Hinsicht geachtet werden, "von Anfang an und während der gesamten Kindheit", sagte Hager. Eine Abschiebung in ein für die Kinder fremdes Land bedeute für diese großes seelisches Leid. Der Präsident zeigte sich überzeugt, dass es im Fall der Abschiebungen nach Georgien und Armenien rechtlichen Handlungsspielraum gegeben hätte, die eine menschliche Lösung ermöglicht hätten.

Die "Aktion Leben" rief die Regierung dazu auf, die Asylgesetzgebung hinsichtlich der Kinderrechte zu überdenken und zu überarbeiten. Ebenso sei es dem unabhängigen Verein ein Anliegen, "Menschen, die aktiv daran arbeiten, sich in Österreich zu integrieren und das Land als ihre Heimat betrachten, für das sie sich engagieren, in dem sie arbeiten und sich bilden, einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen".

Pax Christi mahnt christliche Werte ein

Die katholische Friedensbewegung Pax Christi Österreich forderte am Dienstag in einer Aussendung die Rückholung der abgeschobenen Kinder und Eltern sowie den Ausbau des humanitären Bleiberechts. Die aktuelle Asylrechtslage sei "augenscheinlich auf Seiten derjenigen, die die Abschiebung von Kindern und deren Eltern nach Armenien und Georgien angeordnet haben bzw. diese verteidigen", hieß es wörtlich. Aus christlicher Sicht sperre sich vieles gegen diesen angeblich notwendigen "Rechtsakt" und es stelle sich die Frage, ob es tatsächlich keinen Weg einer humanitären Lösung gegeben hätte.

Wörtlich heißt es in der Pax-Christi-Aussendung: "Wir fordern von den Parteien, das humanitäre Bleiberecht dahingehend auszubauen, dass auch die Gemeinden und Länder in solchen Härtefällen in die Entscheidung miteinbezogen werden müssen." Das humanitäre Bleiberecht verkomme sonst zu totem Recht, wenn selbst gut integrierten Familien dieses Recht nicht mehr gewährt werde.

Pax Christi forderte die Bundesregierung und hier speziell die ÖVP dazu auf, "einen Rechtszustand herzustellen, der menschenrechtlichen Aspekten und christlichen Werten verpflichtet ist".

Im konkreten Fall komme diese notwendige Gesetzesänderung leider zu spät. Deshalb hofft die Friedensbewegung auf einen humanitären Akt der nachträglichen Einbürgerung der abgeschobenen Familien außerhalb des aktuellen Asylrechts. Die international anerkannten Kinderrechte könnten dafür ins Treffen geführt werden. Unterzeichnet ist die Aussendung von Pax-Christi-Präsident Prof. Wolfgang Palaver und den beiden Vizepräsidenten Meinrad Schneckenleithner und Adalbert Krims.

Unzulängliches Asyl- und Fremdenrecht

Auch die Freikirchen in Österreich haben in einer Aussendung appelliert, Kinderrechte höher zu achten als fremdenrechtliche Normen. Die jüngsten Abschiebungen zeigten Unzulänglichkeiten der derzeitigen Bestimmungen zum Asyl- und Fremdenrecht auf. "Kinder, die in Österreich geboren oder mehr als vier Jahre in Österreich leben und deren Lebensmittelpunkt Österreich ist, sollten nicht in das für sie fremde Herkunftsland ihrer Eltern abgeschoben werden können", heißt es in der Aussendung wörtlich.

Weitere Kinder müssten in nächster Zukunft abgeschoben werden, wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert, warnten die Freikirchen: "Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, Möglichkeiten zu schaffen, solche Härtefälle gar nicht erst entstehen zu lassen." Wörtlich hielten die Freikirchen fest: "Die Asyl- und Fremdenrechte von Kindern von den Eltern abzuleiten, führt zu Sippenhaftung. Das darf nicht sein." Daher sollte der Aufenthaltsstatus von Kindern unabhängig von jenen der Eltern bestimmt werden.

Bis die notwendigen Gesetzesänderungen durchgeführt sind, sollte für Kinder das humanitäre Bleiberecht angewendet, werden, so der Appell der Freikirchen. Gezeichnet ist die Aussendung von Reinhard Kummer, dem Vorsitzenden der Freikirchen in Österreich (FKÖ).