Per Ende 2018 hebt der Österreichische Verfassungsgerichtshofes (VfGH) die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare auf und ermöglicht somit allen Paaren ungeachtet ihres Geschlechts die Schließung einer „Ehe“ sowie einer eingetragenen Partnerschaft.
Nach der scharfen Kritik von Österreichs Kardinal Christoph Schönborn, folgte am Donnerstag eine Stellungnahme der Österreichischen Evangelischen Allianz (ÖEA). Der Zusammenschluss von evangelischen und evangelikalen Christen, die an der bleibenden Gültigkeit und Autorität der Bibel und dem traditionellen Verständnis der kirchlichen Bekenntnisse festhalten, steht der Entscheidung höchst kritisch und ablehnend gegenüber.
Folgende Gründe führt die ÖEA in ihrem Protestschreiben an:
Darüber hinaus hat Österreichs Evangelische Allianz ernsthafte Bedenken in Hinblick auf mögliche gesellschaftspolitische Auswirkungen dieses Gerichtsurteils.
In den Worten von Christoph Grötzinger, dem Generalsekretär der ÖEA:
„Forderungen nach rechtlicher Absicherung weiterer Formen verbindlichen Zusammenlebens werden nun wohl nicht lange auf sich warten lassen. Ich wünsche mir auf allen Ebenen der Politik Entscheidungen, die in Verantwortung vor Gottes Schöpfungsordnung und seinem offenbarten Willen getroffen werden. Nur so werden sie dem Wohl einer Gesellschaft dienen.“
Evangelisch-lutherischer Bischof und Synode H.B. begrüßen „Ehe für alle“
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs pro „Ehe für alle“ wird vom evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker begrüßt. „Für die Evangelische Kirche sind Vertrauen, Verlässlichkeit und die Übernahme von Verantwortung in der Gestaltung menschlicher Beziehungen von zentraler Bedeutung“, hält der Bischof in einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst fest. Aus Sicht der Evangelischen Kirche biete die Ehe dafür beste Voraussetzungen und sei deshalb „ein Zukunftsmodell“. Sie bilde den rechtlichen Rahmen für ein Zusammenleben von zwei Menschen, das auf lebenslanger Treue beruhe. Für Martin Luther – „und im Jahr des Reformationsjubiläums soll daran erinnert werden“ – sei die Ehe „ein weltlich Ding“, erklärt der Bischof.
Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum nun vollständig geöffnet wird, „in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, ist aus meiner Sicht zu begrüßen“, so der Bischof. Es gehe um die rechtliche Gleichbehandlung und die Überwindung von allem, was Menschen diskriminieren könne. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau, die für den christlichen Glauben hoch einzuschätzen ist, werde dadurch keineswegs geschmälert. Bünker: „Im Gegenteil – sie wird noch einmal unterstrichen.“
Auch die reformierte Synode begrüßt die „Ehe für alle“. Positiv bewertet das höchste gesetzgebende Gremium der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich, dass der VfGh am Dienstag „diskriminierende Formulierungen in Bezug auf eingetragene Partnerschaft bzw. Ehe“ aufgehoben hat. Gleichzeitig erinnert die reformiere Synode in einer Aussendung daran, dass die Evangelische Kirche H.B. bereits seit 1999 Partnerschaften zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren als gleichwertig betrachte und Paaren, die auf Dauer zusammenleben wollen, Segnungsgottesdienste anbietet.