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Synodenpräsident Krömer (re.): Gesetzgeber sollte die in der Menschenrechtskonvention verbriefte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit im Auge haben.
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Deutlicher Widerspruch zu den Aussagen von Bundesminister Norbert Hofer im Pressefoyer nach dem Ministerrat vom Mittwoch, 20. Februar, kommt vom evangelischen Synodenpräsidenten Peter Krömer. Als Vorsitzender des Evangelischen Oberkirchenrates trete Bischof Michael Bünker „nachdrücklich für den für die Evangelischen wichtigen Karfreitag als gesetzlichen Feiertag ein“, betont der Rechtsanwalt, „dafür ist ihm seitens der Evangelischen sehr herzlich zu danken“. Das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche, dem die Mitglieder des Oberkirchenrates ebenso wie alle Superintendenten und SuperintendentialkuratorInnen angehören, habe beschlossen, dass die Evangelischen Kirchen nach wie vor für den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag eintreten und dafür kämpfen werden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Regelung für den Karfreitag angestrebt werden soll, bei der allenfalls auch kirchliche bzw. religiöse Feiertage anderer gesetzlich anerkannten Minderheitskirchen und Minderheitsreligionsgesellschaften in Österreich mitberücksichtigt bzw. mitgeregelt werden sollten. Denn, so der Synodenpräsident, „die wichtige Frage gesetzlicher Feiertage aller gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich sollte sauber und nicht diskriminierend im Sinne des Unionsrechtes geregelt werden“.

Das bedeute, dass auch Fragen der Feiertage der Israelitischen Kultusgemeinde und der beiden gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften des Islams mitzubedenken seien. Diesen Beschluss des Leitungsgremiums habe Bischof Michael Bünker immer wieder in diesem Sinn in der Öffentlichkeit kommuniziert. Möglich wäre dies etwa bei der ebenfalls diskutierten Variante gewesen, wonach jeder einen individuell bestimmbaren freien Tag zur Ausübung der Religion nützen könnte. „Es macht nämlich keinen Sinn, jedes Jahr betreffend einer anderen gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft um eine Feiertagsregelung einen Rechtsstreit zu führen“, erklärt Krömer. Der Gesetzgeber müsse sich auch angesichts der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieften Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit dieser Problematik stellen.

Beim Pressefoyer wurde Minister Blümel von Journalisten daran erinnert, dass er der Evangelischen Kirche eine Lösung in Aussicht gestellt hatte, die niemandem etwas wegnehme. Weil diese nun aber wie alle anderen am Karfreitag erst ab 14 Uhr freibekommen sollen, wurde der Minister gefragt, ob die Menschen evangelischen Glaubens denn „niemand“ seien.

Blümel reagierte darauf verstimmt. „Diese Frage ist doch absurd“, sagte er. Man sei mit der ursprünglichen Regelung sehr zufrieden gewesen. Nach dem EuGH-Urteil habe man Rechtssicherheit angestrebt und eine Lösung geschaffen, die möglichst nahe an der ursprünglichen Lösung geblieben sei.
Als Blümel dennoch erneut an die Kritik des evangelisch-lutherischen Bischofs Michael Bünker erinnert wurde, sprang Hofer für ihn in die Bresche. Blümel habe alles getan, um einen guten Kompromiss zu finden, betonte er. Im Übrigen, so Hofer, habe Bischof Bünker auch muslimische Feiertage in Österreich gefordert. „Ob das absurd ist oder nicht, soll jeder selbst beurteilen“, meinte Hofer. Er selbst und die Österreicher hätten mit so etwas keine große Freude, zeigte sich der FPÖ-Regierungskoordinator überzeugt.