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Der methodistische Superintendent Schröckenfuchs betont die Bedeutung des Karfreitags: Ohne die Botschaft, „dass sich Gott selbst am Kreuz für uns hingibt, macht die Osterbotschaft keinen Sinn.“
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Bisher durften Menschen mit dem Religionsbekenntnis evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert, evangelisch-methodistisch sowie altkatholisch am Freitag vor Ostern zuhause bleiben. Sind jene trotzdem arbeiten gegangen, haben sie einen Feiertagszuschlag, d.h den doppelten Lohn, bekommen. Ab 19. April 2019, diesjähriger Karfreitag, soll sich das nun ändern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 22. Jänner 2019, dass die bisherige Regelung diskriminierend gegenüber anderen Religionen ist, nachdem ein österreichischer Arbeitnehmer, der keiner der vier Konfessionen angehört, geklagt hatte. Der EuGH schlägt vor, den Karfreitag als Feiertag für alle zu deklarieren.

Halber Feiertag für alle ab 14 Uhr

Die ÖVP-FPÖ Koalition hat daraufhin eine Neuregelung des Karfreitag-Problems angekündigt, die die Wirtschaft nicht belastet, aber niemandem etwas wegnehmen würde. In einer Aussendung am 19. Februar betonten die Verhandler Walter Rosenkranz (FPÖ) und Peter Haubner (ÖVP): "Das EuGH-Urteil ist zu akzeptieren." Der ORF berichtete am 23. Jänner, dass Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) sagte: „Es macht keinen Sinn, Arbeitsplätze zu riskieren, indem man einen zusätzlichen Feiertag einführt.“ Schramböck verwies darauf, dass Österreich ohnehin bereits 13 Feiertage habe. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf sieht das ähnlich: „Wir wollen weder der evangelischen Glaubensgemeinschaft einen Feiertag wegnehmen, wir wollen aber auch keine neuen Belastungen im Ausmaß von mehreren hundert Millionen Euro für unsere Betriebe." Die Regierung einigte sich am 19. Jänner deshalb auf den Kompromiss, dass der Karfreitag ein Feiertag für alle ab 14 Uhr werden wird.

Kritik von der Evangelischen und Katholischen Kirche und der Arbeiterkammer

Bischof der evangelischen Kirche A.B. Bünker ist der Meinung, dass den Angehörigen der evangelischen Kirche ein halber Feiertag weggenommen wird. "Das öffentliche Versprechen von Minister Gernot Blümel, dass bei der neuen Regelung keinem etwas genommen werden soll, kann ich hier nicht erkennen", so Bischof Bünker zur Neuregelung des Karfreitag. EU-Minister Gernot Blümel verteidigt auf Anfrage von Glaube.at den Kompromiss: "Wir haben daher versucht eine Lösung zu finden, die möglichst wenig Veränderung zum Status Quo und gleichzeitig aber keine Ungleichbehandlung mehr bedeutet." Der Evangelische Pressedienst für Österreich twittert diverse Originaltöne zum Thema unter dem Hashtag "Karfreitag": Landessuperintendent Thomas Hennefeld: „Es gibt nur einen ganzen Feiertag." Der methodistische Superintendent Stefan Schröckenfuchs tue sich schwer, die Entscheidung zu verstehen. Er betonte die Bedeutung des Karfreitags: Ohne die Botschaft, "dass sich Gott selbst am Kreuz für uns hingibt, macht die Osterbotschaft keinen Sinn", so Schröckenfuchs. „Die ganze Thematik der religiösen Feiertage in einer multireligiösen Welt ist damit nicht nachhaltig gelöst“, sagt Heinz Lederleitner, altkatholischer Bischof zum #Karfreitag. Entsprechende Regelungen zu muslimischen oder jüdischen Feiertagen gibt es noch nicht.

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte, ein "Vierteltag" sei "zu wenig". Laut einer Umfrage hätten jetzt schon rund 40 Prozent der ArbeitnehmerInnen vor 14 Uhr Dienstende, sie profitierten daher nicht von der Regelung, so die "Evangelische Kirche in Österreich" online. Auch die Katholische Kirche kritisiert den Kompromiss der Regierung. "Die Presse" berichtet: „Der Generalsekretär der Bischofskonferenz Peter Schipka bedauerte, dass dieser auf Kosten der evangelischen Christen im Land gehe. Diese würde ‚etwas Wichtiges verlieren‘“.

Infrastrukturminister Norbert Hofer verteidigt Kompromiss

In der ZiB2 des ORF am Abend des 19. Jänners sagte Hofer: "So eine Änderung kann immer nur ein Kompromiss sein. Jetzt haben alle Österreicher diesen halben Tag frei. Das ist auch positiv zu bewerten." Und es könnte für den Handel eine Regelung wie bei Maria Empfängnis kommen. Da dürfen Arbeitnehmer bis 18 Uhr arbeiten, wenn sie wollen. Für den Handel ist der Karfreitag der zweitstärkste Umsatztags des Jahres, nach dem 23. Dezember.