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Zum 70. Jahrestag der Verkündung und des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 24. Mai 2019 haben der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und Irmgard Schwaetzer, Präses der Synode der EKD, die Bedeutung der Grundrechte als Basis der freiheitlichen Demokratie in Deutschland gewürdigt.

"'Die Würde des Menschen ist unantastbar.': Dieser erste Satz des Artikel 1 ist unendlich kostbar. Entstanden aus der Erfahrung von Leid, Tod und Verzweiflung, die von deutschem Boden ausgingen, hält er die Menschenwürde als zentralen Wert fest. Staatliche Gewalt, die diesen Wert nicht schützt, sondern missachtet, verliert alle Legitimität. Das macht der zweite Satz unmissverständlich klar", unterstrich Bedford-Strohm die grundlegende Bedeutung des Artikels 1 des Grundgesetzes. "Dieser Absatz gilt allen Menschen. Zugleich ist er tief in der jüdisch-christlichen Tradition verwurzelt: Der Mensch ist zum Bilde Gottes geschaffen, davon erzählt die biblische Schöpfungsgeschichte. In jedem Menschen begegnet uns also das Ebenbild Gottes. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihres Geschlechts abwertet, leugnet diese Kostbarkeit des Einzelnen als Bild Gottes. Die jüdisch-christliche Tradition ernst zu nehmen, heißt also: sich auf die Seite der Menschenwürde und des Grundgesetzes zu stellen."

Irmgard Schwaetzer betonte, die Religionsfreiheit stehe nicht zufällig zu Beginn des Grundrechtekatalogs in Artikel 4: "Sie ist ein zentrales Menschenrecht. Seine Religion frei bekennen und ausüben zu können, gehört zur Würde des Menschen dazu", so Schwaetzer. In der Demokratie spielten die Religionen eine wichtige Rolle: "Demokratie kommt ja nicht aus ohne Werte - ganz im Gegenteil. In den Normen des Grundgesetzes sind diese Werte bereits verankert. Die Beziehung des Begriffs der Menschenwürde zur jüdisch-christlichen Tradition zeigt das ganz deutlich. Darauf kann eine wertebasierte Demokratie gut aufbauen."