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Die Debatte dreht sich um die Kassenfinanzierung nicht invasiver Pränataldiagnostik (NIPD).
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In der Politik wird darüber gestritten, ob der Bluttest auf Downsyndrom von den Krankenkassen bezahlt werden soll. Bisher müssen die Eltern die Kosten selbst tragen. Die ethische Problematik: Nach Schätzungen werden in Deutschland neun von zehn ungeborenen Kindern, bei denen das Downsyndrom festgestellt wird, im Mutterleib getötet. Sollte der Bluttest dennoch zur Kassenleistung werden? In einem Pro und Kontra äußern sich zwei Ethikexperten in Beiträgen für die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar).

Pro: Der Bluttest ermöglicht Befund ohne Risiko für den Fötus

Für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen plädiert die Direktorin des Zentrums für Gesundheitsethik der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannnovers, Julia Inthorn. Ihr zufolge erlaubt der Bluttest einen genetischen Befund ohne Risiko für den Fötus. Es sei den invasiven Verfahren, die ein Fehlgeburtsrisiko mit sich brächten, überlegen und sollte als bessere Alternative entsprechend behandelt werden. Das betreffe auch die Finanzierung. Es sei gesellschaftlich akzeptiert, dass Fragen von Familiengründung und Vorstellungen von Elternschaft in den höchst privaten Bereich gehörten und ebenso die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und Eltern ein hohes Gut sei. Dazu zähle auch die Inanspruchnahme ärztlicher Maßnahmen und Testverfahren. Inthorn: „Inwieweit sich durch den Test und die Frage der Kostenübernahme Entscheidungssituationen für die Frauen und Paare verschärfen oder vereinfachen werden, ist eine empirische Frage und kann von der ethischen Debatte nicht vorweggenommen werden.“

Kontra: Keine Kostenübernahme für eine Selektionsmethode

Die Gegenmeinung vertritt der Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg, Prof. Axel W. Bauer. Nach seinen Worten hätte eine Kassenfinanzierung negative Auswirkungen. So herrsche in der Bevölkerung die Meinung vor, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ein Gütesiegel tragen, nicht nur in Bezug auf ihre medizinische Qualität, sondern auch in Bezug auf ihren moralischen Wert: „Was kann daran schlimm sein, wenn die Kasse dafür zahlt?“ So würde laut Bauer die Kostenübernahme „dieser reinen Selektionsmethode zu einer Verfestigung eugenischen Gedankenguts in Bevölkerung und Ärzteschaft beitragen. Ein direkter Widerspruch zu den Bemühungen um Teilhabe und Inklusion von Behinderten ist allzu offenkundig.