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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
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Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will zeitnah das Gespräch mit Ärzten und Beratungsstellen suchen, um eine Lösung in der Debatte um das Werbeverbot für Abtreibung zu finden. Der Paragraf 219a StGB soll dabei allerdings unangetastet bleiben. Dem Gesetz zufolge macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“. SPD, „Die Linke“, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP wollen den Paragrafen streichen oder entschärfen, CDU/CSU und AfD lehnen das ab.

Vor einer Abtreibung ist in Deutschland eine Beratung zwingend vorgeschrieben. Frauen erhalten danach einen Beratungsschein, der Voraussetzung für eine rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung ist. Spahn sagte im Interview mit der Tageszeitung „Rheinische Post“, dass er in den Gesprächen überprüfen wolle, ob es in der „für die betroffenen Frauen sehr schwierigen persönlichen Situation“ bisher nicht abgedeckten Informationsbedarf gibt: „Das könnten wir lösen, ohne den Paragrafen 219a zu ändern.“ Das Werbeverbot müsse bleiben, betonte Spahn. Sein Ziel sei es, dass die Koalitionspartner Union und SPD eine gemeinsame Lösung finden.

Auch die Katholische Kirche und das Leitungsgremium der EKD – der Rat – haben sich gegen eine Abschaffung von 219a ausgesprochen. Für eine Streichung ist hingegen der Dachverband „Evangelische Frauen in Deutschland“. Laut dem Statistischen Bundesamt (Wiesbaden) wurden im Vorjahr 101.209 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet – ein Plus von 2,5 Prozent im Vergleich zu 2016.