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Die SPD setzt sich laut der stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Eva Högl, für einen Kompromiss bei der möglichen Reform des Werbeverbots ein.
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In den Kirchen bestehen kontroverse Meinungen, ob das Werbeverbot für Abtreibungen gestrichen werden soll. Gemäß Paragraf 219a macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“.

Der Dachverband „Evangelische Frauen in Deutschland“ ist für eine Streichung. Wie die Vorsitzende Susanne Kahl-Passoth am 19. Februar erklärte, verbietet das Gesetz derzeit nicht nur die Werbung für Abtreibung, sondern auch „die schlichte sachliche Information“ darüber: „Das Selbstbestimmungsrecht und auch das Recht auf freie Arztwahl werden damit eingeschränkt – mit Blick auf unser freiheitlich-demokratisches Grundgesetz halte ich das für verfassungswidrig.“ Der Verband „Evangelische Frauen in Deutschland“ vertritt 39 Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund drei Millionen Mitgliedern.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), hatte dagegen Anfang des Jahres dafür plädiert, das Verbot beizubehalten. Information über Abtreibung sei aber „legitim“. Die Katholische Kirche lehnt eine Abschaffung des Paragrafen 219a ab. Auch der Katholische Deutsche Frauenbund sprach sich bereits Ende des vergangenen Jahres für eine Beibehaltung des Werbeverbots aus. Eine Aufweichung der „bewährten deutschen Beratungsregelung“ dürfe es nicht geben, sagte die Vorsitzende, die CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Flachsbarth (Hannover). In ihrem Verband sind rund 200.000 Frauen zusammengeschlossen. Ähnlich äußerten sich die Christdemokraten für das Leben (CDL): „Wir brauchen nicht mehr Werbung für Abtreibung, sondern mehr politischen Einsatz für das Lebensrecht“, so die Vorsitzende Mechthild Löhr (Glashütten/Taunus).