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Jede Segnungsform ist unzulässig, die ihre Verbindungen anerkennt.
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Die Katholische Kirche hat keine Vollmacht, Verbindungen von Menschen gleichen Geschlechts zu segnen. Das hat die vatikanische Glaubenskongregation in einer am Montag auch in deutscher Sprache veröffentlichten Antwort auf eine der Behörde in Form eines "Dubium" vorgelegte Anfrage festgehalten. Zwar erkenne die Kongregation bei solchen Projekten und Vorschlägen hinsichtlich einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare "den aufrichtigen Willen" an, "homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten". Da aber die Verbindungen von homosexuellen Paaren nicht dem göttlichen Willen entsprächen, könnten diese Verbindungen nicht gesegnet werden.

Segnungen, so heißt es in der zweiseitigen Erklärung, gehörten zu den kirchlichen Sakramentalien. Diese aber verlangten, "abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen", dass "die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hin geordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken". Dazu gehöre, dass sie "im Dienst der Pläne Gottes" stehe, "die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus vollständig geoffenbart sind".

Aus diesem Grund ist es laut der Entscheidung "nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau)" einschließen. Papst Franziskus habe diese Antwort gutgeheißen, heißt es am Ende des Dokuments, das vom Präfekten und dem Sekretär der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria und Erzbischof Giacomo Morandi, unterzeichnet ist.

Alle durchaus positiven Elemente homosexueller Partnerschaften - "die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind" - rechtfertigten dennoch keine Segnung. Das gelte auch, weil solche Segnungen als "Nachahmung" oder "analoger Hinweis auf den Brautsegen" aufgefasst werden könnten.

Gleichwohl, so heißt es weiter, sei nicht ausgeschlossen, "dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexuellen Neigungen gespendet werden", die den Willen bekundeten, in Treue zum Willen Gottes zu Leben. "Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten sind aufgerufen, Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt aufzunehmen", hält das Schreiben der Glaubenskongregation unter Rückgriff auf den Katechismus der katholischen Kirche fest. Für unzulässig erklärt wird aber "jede Segnungsform, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen".