page-header
Gottesdienste werden „in verschiedensten Formen“ gefeiert werden, betont Chalupka.
Anzeige

Die Evangelische Kirche ist in der Karwoche und zu Ostern für die Gläubigen „analog und digital da“, unterstreicht der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka angesichts des bevorstehenden Osterlockdowns im Osten Österreichs. Gottesdienste werden „in verschiedensten Formen“ gefeiert werden. Mit Blick auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus erinnert Chalupka an die geltenden, umfangreichen Schutzmaßnahmen bei Gottesdiensten. Zugleich ruft der Bischof in einem Schreiben an die evangelisch-lutherischen Pfarrgemeinden dazu auf, zu überlegen, in welcher Form Ostergottesdienste vor Ort stattfinden können und sollen. „Ich bitte Euch, sorgsam zu prüfen, welche Gottesdienste und geistlichen Angebote der Stärkung des Glaubens und zugleich dem Schutz der Menschen, die Euch anvertraut sind, entsprechen.“

Chalupka hebt in dem Schreiben die weiterhin geltenden Schutzregelungen bei Gottesdiensten hervor. So gelte nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht oder der Mindestabstand von zwei Metern ebenso wie umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen. Auch Chor- und Gemeindegesang bleiben weiterhin ausgesetzt. Je nach örtlichen Gegebenheiten setzen die Pfarrgemeinden weitere Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Online-Angebote, kürzere Dauer von Gottesdiensten, Absperrung jeder zweiten Kirchenbank oder bieten alternative Angebote zu Präsenzgottesdiensten in Innenräumen.

Nach der evangelischen Kirchenverfassung liegt die Verantwortung für die Gestaltung und Abhaltung von Gottesdiensten bei den Presbyterien, den Leitungsgremien der Pfarrgemeinden. Diesen stehe es auch in der Karwoche und zu Ostern frei, öffentliche Präsenzgottesdienste auszusetzen. „In dem Wissen, dass die Entscheidung beim Karfreitag und zu Ostern besonders schwierig ist, vertraue ich auf Euer Urteil. Nur Ihr könnt einschätzen, wie die Bedingungen vor Ort in Eurer Gemeinde sind.“ Chalupka legt eine regional differenzierte Betrachtung nahe: „Auch in der Karwoche und zu Ostern soll sich niemand unter Druck gesetzt fühlen, einen Gottesdienst abzuhalten, insbesondere wenn die lokalen Entwicklungen und räumlichen Gegebenheiten nicht dafürsprechen.“