page-header
Vor dem Lockddown verstärken die Kirchen die Maßnahmen gegen die Ansteckung mit dem Coronavirus. Öffentliche Gottesdienste sind weiterhin möglich. Von den neuen Maßnahmen – wie etwa die freie Kirchenbank zwischen den Teilnehmenden – wurden auch bisher schon viele in den Pfarrgemeinden über die geltende Vorschrift hinaus umgesetzt.
Anzeige

Angesichts der österreichweit steigenden Infektionszahlen und der von der Bundesregierung angekündigten Einschränkungen verstärken die Kirchen und Religionsgemeinschaften die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus. Nach Beratungen zwischen dem Kultusministerium und Vertretern der Kirchen-und Religionsgemeinschaften am Sonntag, 1. November, sind Gottesdienste weiterhin möglich, ab Dienstag gilt etwa ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Mund-Nasenschutz ist wie bisher zu tragen.

„Gerade in diesen schwierigen Zeiten können Trost, Ermutigung und Zuspruch für gläubige Menschen eine besondere Kraftquelle sein“, unterstreicht der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Deswegen sei es „gut, dass Gottesdienste auch weiterhin im Lockdown stattfinden können“.

Die Pandemie stelle aber die Kirchen und ihre Pfarrgemeinden vor eine besondere Verantwortung, „der wir auch wie bisher nachkommen werden“, so der Bischof. Gleichzeitig erinnert Chalupka daran, dass nun auch Maßnahmen vereinbart wurden, die in vielen evangelischen Pfarrgemeinden schon bisher über die geltenden Vorschriften hinaus zum Schutz der Teilnehmenden umgesetzt wurden.

Über die detaillierten Auswirkungen der neuen Verordnung für das gesamtkirchliche Leben werde das Kirchenamt noch die Pfarrgemeinden informieren.

Auch Kultusministerin Susanne Raab betonte am Sonntag in einer Aussendung das Grundrecht auf Religionsfreiheit und sagte: „Es ist wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften tun alles, damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet und setzen deshalb weitere Maßnahmen.“ Wie die Ministerin hervorhob, sei die Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise bislang „sehr positiv und kooperativ“ gewesen. „Die gemeinsamen Vereinbarungen haben sich bewährt, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, so Raab.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen“, heißt es in der Vereinbarung. Gemeinde- und Chorgesänge sollen bis auf Weiteres ausgesetzt und aufschiebbare religiöse Feiern (wie z.B. Trauungen) aufgeschoben werden. Wie bisher müssen bei Gottesdiensten ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

Als weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus werden etwa der verstärkte Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.