Der Verfassungsgerichtshof hat den von den Evangelischen Kirche und der Altkatholischen Kirche eingebrachten Antrag auf Prüfung der neuen Karfreitagsregelung als unzulässig zurückgewiesen. Das hat das Höchstgericht am Donnerstag, 12. März, bekannt gegeben.
Die antragstellenden Kirchen seien durch die 2019 von der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossene Abschaffung des Karfreitags als Feiertag für Protestanten und Altkatholiken nicht unmittelbar in ihren Rechten betroffen und daher nicht zur Anfechtung berechtigt, so der Verfassungsgerichtshof. Demnach hätten die Kirchen kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages. Es handle sich im gegenständlichen Fall um Fragen des Arbeitsrechtes.
„Zugang zum Recht verweigert“
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sei „selbstverständlich zu akzeptieren“, erklärt der Präsident der Synode A.B. und der evangelischen Generalsynode, Rechtsanwalt Peter Krömer, in einer ersten Stellungnahme. Rechtspolitisch sei es jedoch „höchst bedenklich, wenn die Evangelischen Kirchen in der Frage des Karfreitags von jedem Recht abgeschnitten werden, in der Sache eine Entscheidung verlangen zu können“. Krömer erinnert daran, dass bereits in der davorliegenden Arbeitsrechtssache zum Karfreitag beim Obersten Gerichtshof den Evangelischen Kirchen verwehrt wurde, als Nebenintervenientin zugelassen zu werden, um dann im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH ihren Rechtsstandpunkt darlegen zu können. Mehrfach und zuletzt durch die höchstgerichtliche Entscheidung sei so den Evangelischen Kirchen der „Zugang zum Recht verweigert“ worden.
Im aktuellen Erkenntnis des Höchstgerichts ortet Krömer eine „massive Einschränkung“ der Evangelischen Kirchen und eine „schwere Belastung des Verhältnisses zwischen den Evangelischen Kirchen und dem Staat“. Nun bleibe nur, dass einzelne Evangelische ihre Individualrechte auf Religionsfreiheit im Rahmen des Arbeitsrechtes geltend machen. Evangelische müssen nunmehr ihren Arbeitgeber klagen, um auf diesen Weg in einem arbeitsrechtlichen Verfahren den Verfassungsgerichtshof in der Sache anrufen zu können. Außerdem, so Krömer, werde überprüft, ob die Karfreitagsfrage dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorgelegt werde.