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Für ihre Arbeit geehrt und mit Torte gefeiert: Michael Bubik, Christine Hubka, Gertrude Hennefeld, Alexandra Gröller und Christoph Riedl mit Sabine Chai vom ASH-Forum (ganz links) und Bischof Michael Chalupka.
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Einen feierlichen Rückblick auf das 30-jährige Bestehen des Diakonie-Flüchtlingsdiensts unternahm die Generalsynode bei ihrer Tagung am Samstag, 7. Dezember, in St. Pölten. Geehrt wurden dabei langjährige Mitstreiterinnen und Mitstreiter: Christine Hubka, früher Pfarrerin in Traiskirchen, Gertrude Hennefeld, erste hauptamtliche Leiterin des Flüchtlingsdienstes, Michael Bubik, Rektor der Diakonie Eine Welt, Diakonie-Asylexperte Christoph Riedl und Alexandra Gröller, Geschäftsführerin des Flüchtlingsdienstes. Ihre Arbeit in 30 Jahren wurde in einer kurzen Präsentation veranschaulicht: Von der Öffnung der Traiskirchner Pfarrgemeinde für Flüchtlinge ab 1983 über die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ab 1999, interkulturelle Psychotherapieangebote (2004) sowie die unabhängige Rechtsberatung (2011).

Die „Geburtstagsrede“, die der evangelische Hochschulseelsorger Johannes Modeß vom Albert-Schweitzer-Haus – Forum der Zivilgesellschaft verfasst hatte, verlas Bischof Michael Chalupka: „Eine Gesellschaft sagt Danke, in der der Adel verboten ist, und in der doch Grafen noch mächtig sind, die Paragrafen. Man weiß oft nicht so genau, was man von ihnen halten soll, manchmal meinen sie es gut, aber man versteht sie nicht. Menschen erkennen sie oft nicht, sie spielen dafür oft absurdes Theater.“ Die Geehrten nähmen „die Paragrafen an die Hand und erinnerten sie „daran, was sie sein können“.

Mit einem Appell für die Unterstützung der unabhängigen Asylrechtsberatung blickte Diakonie-Eine-Welt-Rektor Michael Bubik in die Zukunft. Die Rechtsberatung durch NGOs wie die Diakonie steht durch die Einrichtung einer dem Innenministerium unterstehenden Bundesagentur mit Jänner 2021 vor dem Ende. Dennoch wolle die Diakonie die Beratungsangebote mit kirchlichen und Spendenmitteln weiterführen, „bis wir glauben, dass eine staatliche Einrichtung das leisten kann.“ Solange aber urteilende und beratende Instanz in Asylfragen in einer Hand sind, sei das jedoch „nicht der Fall“, sagte Bubik.