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Der Weltflüchtlingstag am 20. Juni sei für die Anordnung bewusst gewählt worden, kritisiert die niederösterreichische Superintendentialkuratorin Gisela Malekpour die "Symbolpolitik" der Landesregierung.
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Scharfe Kritik übt die niederösterreichische Superintendentialkuratorin Gisela Malekpour an einem Schreiben der niederösterreichischen Landesregierung an 740 subsidiär Schutzberechtigte. Darin werden diese dazu aufgefordert, bis zum 20. Juni organisierte Quartiere zu verlassen und sich private Wohnungen zu suchen. „Die Crux daran ist: Damit fallen die Betroffenen sofort aus der Grundversorgung und müssen mit einer Mindestsicherung von 365 Euro im Monat überleben“, so Malekpour. Zuständig für Flüchtlingsfragen in Niederösterreich ist der FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl, der erst im Mai mit umstrittenen „Zehn Geboten für Zuwanderer“ in die Schlagzeilen geraten war.

Versendet worden waren die Briefe bereits vor Ostern mit Dreimonatsfrist bis zum Donnerstag, 20. Juni – dem Weltflüchtlingstag. Malekpour wertet das Datum als symbolhaft dafür, dass es mit der Maßnahme nur darum gehe, „die Menschen wegzudrängen“. Caritas und Diakonie, die in Niederösterreich Aufgaben in der Flüchtlingsbetreuung übernehmen, seien dazu aufgefordert worden, die Briefe an die Betroffenen zu verteilen, was sie aber verweigert hätten. Sie selbst kenne viele Fälle von Betroffenen, die Reaktionen auf den Brief seien unterschiedlich. „Manche wählen die Vogelstraußmethode und hoffen, dass sie einfach nicht entdeckt werden.“ Es sei bereits öfter vorgekommen, dass Maßnahmen im Flüchtlingsbereich angekündigt, dann aber nicht umgesetzt worden seien.

Malekpour spricht sich jedenfalls für die Unterstützung einer Online-Petition aus, die von Landesrat Waldhäusl die Zurücknahme der Anordnung fordert. Die Initiatorinnen Nicole Gebhart und Gerlinde Buchberger gehen darin davon aus, „dass diese Anordnung der Koordinationsstelle für Ausländerfragen rechtswidrig ist, zumal diese Anordnung sich an die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten im Gesamten wendet, und damit nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Einzelpersonen abgestellt wird“. Sie verstoße damit auch gegen den ersten Paragraphen des Grundversorgungsgesetzes, in dem als Ziel der Grundversorgung definiert werde, „hilfs- und schutzbedürftigen Fremden ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, solange sie dazu Hilfe benötigen“.