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Der Beschluss der Generalsynode über die Resolution für ein faires Asylverfahren und eine unabhängige Rechtsberatung erfolgte einstimmig.
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Eine Resolution über das „Grundrecht auf ein faires Asylverfahren und eine unabhängige Rechtsberatung“ hat die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich in ihrer Sitzung vom Samstag, 8. Dezember, einstimmig verabschiedet. Darin appelliert das höchste gesetzgebende Gremium der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich an die Bundesregierung: „Bringen Sie den Rechtsstaat nicht durch die Aushöhlung fundamentaler Menschenrechte für Schutzsuchende Menschen in Gefahr und erhalten Sie die Unabhängigkeit der Rechtsberatung.“

„Mit großer Besorgnis“ sieht die Generalsynode auf die Pläne der Bundesregierung, eine eigene Bundesagentur einzurichten, die die Rechtsberatung in Asylverfahren – zum Beispiel bei erstinstanzlich negativen Asylbescheiden –  übernehmen solle. Diese Agentur soll im Innenministerium angesiedelt sein. „Der Interessenskonflikt ist offensichtlich“, urteilt die Generalsynode: „Denn Bedienstete eines Ministeriums würden Menschen beraten und vertreten, dessen eigene Behörde – in diesem Fall das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – zuvor ihre Anträge negativ beschieden hat.“

Bislang wurde die Rechtsberatung und Rechtsvertretung von gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen wie der Diakonie oder der Caritas durchgeführt. In der Resolution wird auch auf die hohe Fehlerquote in den Entscheidungen des BFA hingewiesen: 42,4 Prozent der negativen Asylbescheide des BFA würden im weiteren Verfahrensverlauf wieder aufgehoben: „Wenn die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden einer Bundesagentur des Innenministeriums übertragen wird, wächst die Gefahr, dass solche rechtswidrige Entscheidungen nicht mehr revidiert werden, weil die Betroffenen keinen Zugang zu einem wirksamen Rechtsschutz haben.“ Die geplante Maßnahme sei einmalig in der Europäischen Union und „mit den Grundrechten der Union nicht in Deckung zu bringen“. Gerade im Asylverfahren, in denen jede falsche Entscheidung schwerste Folgen haben kann, müsse auf richtige Entscheidungen geachtet werden.

Der Zugang zu wirksamem Rechtsschutz sei ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip. „Den Rechtsschutz gerade in einem so grundrechtssensiblen Bereich zu beschneiden, fügt dem österreichischen Rechtsstaat schweren Schaden zu“, hält die Generalsynode fest.