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Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung.
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In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) heißen die Segnungen für gleichgeschlechtliche Partner ab 2019 offiziell Trauungen. Das beschloss die Landessynode mit großer Mehrheit am 30. November in Frankfurt am Main. Die Landeskirche bietet die Segnungen homosexueller Partner seit 16 Jahren an. Seit 2013 sind sie der Trauung gleichgestellt. In dem verbindlichen Leitfaden für die kirchliche Praxis, der „Lebensordnung“, blieben die Bezeichnungen aber bisher unterschiedlich.

Mehr als 320 gleichgeschlechtliche Partnerschaften vor dem Traualtar

Seit 2002 haben in Hessen-Nassau nach Angaben der Landeskirche über 320 gleichgeschlechtliche Partnerschaften die Möglichkeit genutzt, vor dem Traualtar um den Segen Gottes zu bitten. Zum Vergleich: Allein 2017 wurden rund 3.600 heterosexuelle Paare kirchlich getraut. Mit der neuen Regelung wurde auch der bisherige Vorbehalt bei Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare für einzelne Kirchenvorstände oder Geistliche abgeschafft. Sie konnten sie bisher grundsätzlich ablehnen. Nun gilt, dass sie aus seelsorglichen Erwägungen oder Glaubensüberzeugungen eine Amtshandlung im Einzelfall verweigern können. Kirchenpräsident Volker Jung (Darmstadt) sagte dazu, Geistliche müssten bei der Ablehnung einer gleichgeschlechtlichen Trauung auch künftig nicht mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zudem erläuterte er, dass „die bestehende Spannung bei dem Thema zurzeit nicht auflösbar ist“. Sie sei in einem unterschiedlichen Verständnis der Bibel begründet und durchziehe die weltweite Christenheit.

Für eine menschlichere Flüchtlingspolitik

Ferner plädierten die 140 Synodalen einstimmig für eine menschlichere Flüchtlingspolitik. Sie verabschiedeten ein Positionspapier, in dem sie den Nachzug von Familienangehörigen für alle international Schutzberechtigten fordern. Die Aussetzung des Anspruchs auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte habe zu belastenden Trennungszeiten geführt. Auch die seit diesem Jahr geltende Regelung, 1.000 Personen pro Monat die Einreise zu gewähren, habe in der Praxis nicht für Abhilfe gesorgt, so die Erklärung. Die Kirche verweist ferner darauf, dass sie seit 2014 über 20 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitgestellt habe. Über 300 Projekte seien unterstützt worden.

Postkartenaktion: „Familien gehören zusammen“

Wie am Rand der Synodentagung bekannt wurde, hat die Landeskirche zusammen mit der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Diakonie Hessen eine Postkartenaktion gestartet, die auf das Schicksal Geflüchteter aufmerksam macht. Mit der Aktion „Familien gehören zusammen“ wolle man zum diesjährigen Advent auf bildhafte Weise den kirchlichen Standpunkt klarstellen. Die Karten zeigen traditionelle Krippenbilder, bei denen einzelne Figuren der „Heiligen Familie“ symbolhaft durch einen Vorhang aus Paragrafenzeichen getrennt sind. Eine ähnliche Aktion gab es bereits 2017. Wegen des anhaltenden Interesses sei sie neu aufgelegt worden.

Haushalt über 700 Millionen Euro verabschiedet

Ferner gaben die Synodalen grünes Licht für den Haushalt 2019 in Höhe von 700 Millionen Euro. Den größten Einzelposten bilden die Personenkosten über 321 Millionen Euro. Die Landeskirche erwartet 2019 Kirchensteuereinnahmen von 530 Millionen Euro (2018: 510 Millionen Euro).