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Zum persönlichen Gebet und zum Gespräch sollen die Kirchen auch im dritten Lockdown offen bleiben.
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Angesichts des bevorstehenden dritten Lockdowns haben sich die 16 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich darauf geeinigt, von 28. Dezember bis vorerst 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste zu feiern. Die Kirchen werden den Gläubigen aber weiterhin für persönliche Gebete offenstehen. „Ich ersuche alle Presbyterien diese schmerzliche, aber notwendige Maßnahme mitzutragen“, schreibt Bischof Michael Chalupka in einem Brief an die evangelischen Pfarrgemeinden des Landes.

Am Sonntag, 27. Dezember, seien öffentliche Gottesdienste noch möglich, da Gemeinden für diesen Tag bereits mehrere Weihnachtsgottesdienste geplant haben. Dadurch sollten die Gottesdienstbesucher auf mehrere Termine aufgeteilt werden. Sollten Pfarrgemeinden diese Maßnahme im Rahmen Ihres Präventionskonzeptes jedoch nicht vorgesehen haben, empfiehlt die Kirchenleitung öffentliche Gottesdienste mit Beginn des Lockdowns am 26. Dezember 2020 auszusetzen, so Chalupka. Kirchen und andere Gottesdienstorte werden Einzelnen weiterhin für das persönliche Gebet offenstehen.

Dazu gebe es explizite Ausnahmen von den verordneten Ausgangsbeschränkungen. „Insbesondere zu den üblichen Gottesdienstzeiten sollen offene Kirchen den Menschen Gelegenheit zum Gespräch, zur Andacht und zur Seelsorge geben, damit sie Zuwendung, Zuspruch und Hilfe finden können“, schreibt Chalupka. Die Übereinkunft wurde am Montag, 21. Dezember, gemeinsam von der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab und Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften getroffen.

Eine Ausnahme werde für all jene Gläubigen gelten, die am 6. und 7. Jänner das orthodoxe Weihnachtsfest nach dem Julianischen Kalender feiern. Sie werden unter strengsten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen öffentliche Gottesdienste feiern können.