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Der Sonntag der verfolgten Kirche findet am 8. November 2020 statt.
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„Das Gebet des Gerechten vermag viel“ (Jakobus 5,16). Das bezeugen Christen aus aller Welt, insbesondere solche, die unter dem Druck von Verfolgung und Diskriminierung stehen. Am 8. November stellen Kirchen und Gemeinden auf der ganzen Welt die Situation von Christen in Verfolgung in den Mittelpunkt. Die Schwerpunktländer der jährlich im Rahmen der weltweiten Evangelischen Allianz durchgeführten Gebetsaktion sind in diesem Jahr Algerien, Kuba und Pakistan.

In Algerien ist die Religionsfreiheit erheblich eingeschränkt. Eine Verordnung von 2006 verbietet Christen unter Androhung von Geld- und Haftstrafen, ihren Glauben außerhalb der staatlich anerkannten christlichen Gemeinschaften zu praktizieren. Die Verkündigung eines anderen Glaubens als des Islam an Muslime gilt als Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren plus Geldstrafe geahndet. Seit etwa Mitte 2017 werden systematisch Gemeinden der staatlich anerkannten Protestantischen Kirche von Algerien (EPA) geschlossen. Einige durften wieder öffnen. Die Schließungen werden mit dem Fehlen der staatlichen Bewilligung für die einzelnen Kirchengebäude bzw. angeblichen Sicherheitsmängeln begründet. Bisher wurde trotz zahlreicher Anträge keine einzige Bewilligung erteilt.

Kuba ist ein Einparteienstaat ohne unabhängige Justiz. Das Amt für Religiöse Angelegenheiten kontrolliert alle religiösen Aktivitäten nach Belieben. Die neue Verfassung von Februar 2019 schränkt das Recht auf Religionsfreiheit noch weiter ein als bisher. Die 2019 gegründete Allianz Kubanischer Evangelischer Kirchen (AIEC), die über eine Million Christen und damit fast 10 % der Gesamtbevölkerung repräsentiert, wird vom Staat nicht anerkannt. Trotz des Verbots, neue Gemeinden zu gründen, erlebt Kuba ein starkes Gemeindewachstum. Christliche Leiter werden durch häufige Belästigung eingeschüchtert. Pastor Ramón Rigal und seine Frau Ayda Expósito, die ihre Kinder nach Mobbing und tätlichen Übergriffen in der staatlichen Schule zuhause unterrichtet hatten, wurden dafür im April 2019 zu Haftstrafen von zwei Jahren bzw. achtzehn Monaten verurteilt.

In Pakistan gewährt die Verfassung Religionsfreiheit. Christen haben theoretisch die Möglichkeit, Gemeinden zu gründen, ihr Gemeindeleben zu pflegen und Gottesdienste zu feiern. Letzteres tun sie aber oft unter Lebensgefahr. Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten werden immer wieder Opfer von Terror und Gewalt, verursacht durch die Taliban oder andere militante Islamisten. Eine stetige Quelle der Bedrohung ist ein Artikel im Strafgesetzbuch, der jede Äußerung gegen Mohammed oder den Islam als Blasphemie mit der Todesstrafe bedroht. Viele Christen sind deshalb in Haft. Oft genügt ein Gerücht, dass ein Christ gegen Mohammed gelästert hätte, um Lynchmorde oder Brandschatzungen auszulösen. Entführungen von jungen Frauen, Christinnen wie Hindus, und deren erzwungene Heirat mit Muslimen, verbunden mit Zwangsübertritt zum Islam, sind ein alltägliches Phänomen. Da Angehörige religiöser Minderheiten im Bildungswesen diskriminiert werden, sind Christen auch im Berufsleben benachteiligt.

Weitere Informationen sowie ein Arbeitsheft zur Gestaltung von Gebetsimpulsen, Gottesdienstelementen und zum persönlichen Gebet ist als Download bzw. als Printversion kostenlos bei der Österreichischen Evangelischen Allianz erhältlich.