page-header
Die Webseite der Ärztin Kristina Hänel aus Gießen.
Anzeige

Das Amtsgericht Gießen hat die Ärztin Kristina Hänel (Gießen) wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen am 24. November schuldig gesprochen. Sie muss 6.000 Euro Strafe zahlen. Die Vorsitzende Richterin Maddalena Fouladfar sagte, dass Hänel nicht zum ersten Mal wegen Werbung für Abtreibung vor Gericht stehe. Der Gesetzgeber wolle aber nicht, dass über Abtreibung in der Öffentlichkeit diskutiert werde, als sei es eine normale Sache. Von ihnen könne man nicht wie von einer Blinddarmoperation sprechen. Die 61-jährige Allgemeinmedizinerin Hänel bietet in ihrer Frauenarztpraxis in Gießen Abtreibungen an. Auf ihrer Internetseite befand sich 2015 ein Link, der zu einem Dokument mit allgemeinen Informationen zum Thema Abtreibung führte. Damit verbunden war der Hinweis, dass in der Praxis gegen Kostenübernahme Abbrüche vorgenommen werden. Das ist nach Paragraf 219a verboten. Der Verstoß wird mit einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belangt. Hänel war früher Mitarbeiterin der Gießener Beratungsstelle von „Pro Familia“, die bis 2005 eine Abtreibungsambulanz in der Universitätsstadt unterhielt. Die Evangelische Allianz Gießen begrüßte damals die Schließung als „Gebetserhörung“. Hänels Anwältin, Monika Frommel, argumentierte in der Verhandlung, dass der Paragraf 219 ein „Nazi-Gesetz“ von 1933 sei. Es sei veraltet und zudem verfassungswidrig. Richterin Fouladfar widersprach. Ob das Gesetz veraltet sei, stehe nicht zur Debatte. Zudem sei der jetzt debattierte Absatz erst 1975 eingefügt worden. Frommel kündigte an, das Urteil anfechten zu wollen. Sie habe sich nicht vorstellen können, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kenne, sagte sie nach dem Urteil.

Politikerinnen fordern Abschaffung von Paragraf 219a

Vor der Verhandlung hatten sich nach Polizeiangaben etwa 300 meist linke Demonstranten zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude versammelt. Initiatorin war die Journalistin und Vorsitzende von Pro Familia in Hamburg, Kersten Artus. Sie forderte die Abschaffung des Paragrafen 219a. Gießens Oberbürgermeisterin, Dietlind Grabe-Bolz (SPD), fügte hinzu: „Unser Staat macht sich zur Anklägerin. Frauen müssen selbstbestimmt Leben dürfen.“ Weitere Rednerinnen waren die frauenpolitische Sprecherin der sozialisten Linksfraktion im Bundestag, Cornelia Möhring, die Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz (Die Linke) sowie die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulla Schauws. Alle schlossen sich der Forderung nach einer Abschaffung des Paragrafen 219a an. Nach Auffassung Möhrings habe das gesamte Thema Abtreibung im Gesetz nichts zu suchen. „Körperliche Fremdbestimmung der Frau“ sei wie eine Fessel.

Lebensschützer begrüßen das Urteil

Lebensschützer begrüßten hingegen das Gießener Urteil. Dem Vorsitzenden des Vereins „Ärzte für das Leben“, Prof. Paul Cullen (Münster), zufolge hat Werbung für Abtreibung keinen Platz in einer humanen Gesellschaft. Das Urteil habe ihn „freudig überrascht“, sagte er der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: „Ich war davon ausgegangen, dass das Gericht es nicht als Werbung werten würde.“ Bei jedem sogenannten „Schwangerschaftsabbruch“ werde vorsätzlich das Leben eines noch nicht geborenen, unschuldigen Kindes beendet. Die Stellvertretende Vorsitzende der lebensethischen Stiftung ProVita (Brühl), Heike Fischer, sagte idea, eine Bewerbung von Abtreibungen führe dazu, dass diese gesellschaftlich als etwas „Normales“ betrachtet würden: „Alles, was uns wichtig ist, schützen wir. Da können wir doch nicht beim menschlichen Leben den Schutz abbauen.“ Die Forderung von Bundestagsabgeordneten, den Paragrafen 219a abzuschaffen, sei falsch. Dann nähme sich der Gesetzgeber selbst nicht mehr ernst, da in Deutschland Abtreibung laut Paragraf 218 rechtswidrig sei, betonte Fischer. Sie hoffe stattdessen auf eine umfassende Diskussion in Deutschland über den Wert des Lebens. Die Initiative ProVita befindet sich seit 2011 unter dem Dach des Bundes Freier evangelischer Gemeinden.

Alexandra Linder: Frauen haben keine irreführende Werbung für Abtreibungen verdient

Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) und Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Linder (Weuspert im Sauerland), bezeichnete die von Hänel versandten Informationen als bruchstückhaft: „Sie erwähnen die traumatisierten Folgen von Abtreibungen mit keinem Wort und sind somit rechtlich, naturwissenschaftlich und medizinisch falsch.“ Den Schwangeren dienten sie darum nicht: „Frauen haben eine ehrliche, umfassende Aufklärung verdient und brauchen Hilfe, Rat und Beistand – und keine irreführende Werbung für Abtreibungen.” Die Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“, Mechthild Löhr (Glashütten/Taunus), nannte den Prozess in Gießen ein Beispiel dafür, „wie die Banalisierung der Tötung eines ungeborenen Menschen durch ein Werbeangebot für Abtreibungen weiter ausgebaut werden soll – hin zu einem ,Menschenrecht auf Abtreibung’“. Das Gericht habe dem zu Recht einen Riegel vorgeschoben: „Mit diesem Urteil hat das Gericht den Schutz des Lebens und die Würde des Menschen deutlich verteidigt.“