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Intersexuellen Menschen soll durch das Urteil ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität als „inter“ oder „divers“ anzugeben.
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe), ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister vom Gesetzgeber zu fordern, stößt bei den Kirchen auf Verständnis. Intersexuellen Menschen – sie sind genetisch, anatomisch oder hormonell nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuzuordnen – soll so ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität in einer „positiven Bezeichnung“ eintragen zu lassen, etwa als „inter“ oder „divers“. Es stelle eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn intersexuelle Menschen sich entweder entscheiden oder auf eine Eintragung verzichten müssen, entschieden die Richter.

EKD: Menschen sollen vor Ausgrenzung geschützt werden

Die EKD und die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz sprachen von einer „nachvollziehbaren“ Entscheidung. Ein Sprecher der EKD sagte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass Menschen, die nicht der als „naturgegeben“ angesehenen Zweigeschlechtlichkeit entsprächen, nicht als „defizitäre Abweichungen von einer ,Norm‘“ zu verstehen seien: „Deshalb ist in der Rechtsnorm auch Menschen ausreichend Rechnung zu tragen, die nicht eindeutig den bekannten Geschlechtern zuzurechnen sind, um sie vor Benachteiligung und Ausgrenzung zu schützen.“ Dem Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp (Bonn), zufolge ist dem Menschen im Regelfall die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht vorgegeben. Sie gehöre zu den Naturbedingungen, unter denen er „seine Selbstbestimmung ausübt und sein personales Dasein vollzieht“. Wenn bei einem Menschen eine eindeutige Zuordnung nicht möglich sei, dürfe er nicht durch rechtliche Vorschriften oder gesellschaftliche Gewohnheiten dazu gezwungen werden, sich entgegen seinen eigenen Empfindungen einem Geschlecht zuzuordnen, so Kopp gegenüber idea: „Gegenüber dem vollständigen Verzicht auf eine Selbstaussage über das Geschlecht ist es dann aber besser, eine positive Zuordnung zu wählen.“

Evangelische Kirche von Hessen und Nassau: Meilenstein auf dem Weg zur Akzeptanz

Die Evangelische Kirche von Hessen und Nassau nannte die Entscheidung auf Twitter einen „Meilenstein auf dem Weg zur Akzeptanz“. Der katholische Theologe Prof Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin) sagte der Deutschen Welle, aus ethischer Sicht sei Intersexualität eine „leiblich bedingte, außergewöhnliche Variante der gewöhnlichen Zweigeschlechtlichkeit menschlichen Lebens und seinen sexuellen Entwicklungspfaden“. Intersexuelle verdienten als solche volle Anerkennung und Respekt. Lob-Hüdepohl ist Mitglied im Deutschen Ethikrat. Nach Angaben des Ethikrates liegen noch keine gesicherten Erhebungen zur Zahl der intersexuellen Menschen in Deutschland vor. Der Lesben- und Schwulenverband spricht von rund 100.000.

Weißes Kreuz: Die Konstruktion weiterer Geschlechter ist kein geeigneter Weg

Zurückhaltend äußerte sich der Leiter des evangelischen Fachverbandes für Sexualethik und Seelsorge „Weißes Kreuz“, Martin Leupold (Ahnatal bei Kassel), gegenüber idea. Es gebe Menschen, die körperlich nicht eindeutig Mann oder Frau zuzuordnen seien. Das führe häufig zu inneren Konflikten. Betroffenen werde öfters mit Unverständnis begegnet: Deshalb brauchten sie Menschen, „die sie annehmen, wie sie sind“. Leupold weiter: „Die Konstruktion weiterer Geschlechter neben Mann und Frau ist aber meines Erachtens kein geeigneter Weg, dieser Herausforderung gerecht zu werden.“ Der Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), Johannes Dimroth, reagierte abwartend. Man wolle die „sehr junge Entscheidung“ noch nicht bewerten, respektiere aber das Urteil. Das Ministerium ist für die Standesämter zuständig. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders (Berlin), sprach von einer historischen Entscheidung.