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Die schwedischen Hebammen Ellinor Grimmark und Linda Steen.
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Zwei Krankenschwestern, die sich weigerten Abtreibungen vorzunehmen, dürfen Schweden vor dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen Verletzung ihrer religiösen Überzeugungen nicht anklagen.

Bereits vor Beginn des Verfahrens wies das Gericht am 12. März 2020 die Klage der schwedischen Hebammen Ellinor Grimmark und Linda Steen ab. Zuvor wurde ihnen eine Arbeitsstelle in Schweden verweigert, da sie aus Gewissensgründen keine Kinder im Mutterleib umbringen wollen.

Das europäische Gericht lehnte ab den Fall zu bearbeiten, da der schwedische Staat Abtreibungen als Teil der Gesundheitsvorsorge ansehe. In den Augen der Richter sei es daher weder unverhältnismäßig noch ungerechtfertigt, wenn er das Baby-Töten im Mutterleib von allen Hebammen einfordert wird. Steeen findet die Entscheidung "enttäuschend", obwohl sie diese "erwartet" hattet. Grimmark zeigte sich ebenfalls enttäuscht und forderte, dass es in einer demokratischen Gesellschaft Platz für alle Meinungen geben sollte.

„Für Pflegepersonal besteht kein Menschenrecht, die Pflege (Anm. der Redaktion: Kinder umzubringen) zu verweigern“, so Hans Linde von der schwedischen gemeinnützigen Sexualerziehungsorganisation RFSU. Welchen Zusammenhang es zwischen dem Töten von Babys im Mutterleib und der Pflege gibt, lies Linde offen. Das Gerichtsurteil sei „eine wichtige Entscheidung, die langfristig dazu beitragen wird, die Gesundheit der Frauen zu schützen, ihr Recht auf eine qualitativ hochwertige Versorgung und auf eine respektvolle Behandlung bei der Suche nach einer Abtreibung zu gewährleisten“, so Linde.

Das Urteil ist ein weiterer tragischer Fall, der die Religions- und Gewissensfreiheit am Arbeitsplatz einschränkt. Sowohl Stehen als auch Grimmark hatten sich als Krankenschwestern weitergebildet um Hebammen zu werden. Ihre religiösen Überzeugungen wurden ihnen allerdings zum Verhängnis.

„Medizinische Fachkräfte sollten in der Lage sein, zu arbeiten, ohne gezwungen zu sein, zwischen ihren tief verwurzelten religiösen Überzeugungen und ihrer Karriere wählen zu müssen“, so Robert Clarke, der stellvertretende Direktor von ADF International. Ein positives Urteil des Gerichts wäre ein wichtiger Schritt zum Schutz des Rechts auf Gewissensfreiheit gewesen.