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#fairändern fordert sechs konkrete Veränderungen der bisherigen Gesetzeslage und im Umgang mit Frauen im Schwangerschaftskonflikt.
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Entgegen vorheriger Berichterstattung kann die Bürgerinitiative mittels Online-Signatur noch weiter unterzeichnet werden. Bis es zu einer Entscheidung des Parlaments kommt, läuft die Onlineunterzeichnung für die Bürgerinitiative für bessere Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt weiter. Jeder österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren kann #fairändern mittels Online-Signatur unterzeichnen.

Was ist der Schwangerschaftskonflikt?

#fairändern fordert sechs konkrete Veränderungen, einerseits in der bisherigen Gesetzeslage und andererseits im Umgang mit Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Laut der Hebamme und Beraterin bei „Human Life International“ Maria Grundberger treibt der sogenannte Schwangerschaftskonflikt Frauen „vielfach an ihre körperlichen und besonders auch an ihre psychischen Grenzen“. Grundberger erklärt in dem Buch „Abtreibung – ein neues Menschenrecht?“, dass viele Frauen mit ihrer Angst allein gelassen werden. Angst ist laut ihr der ausschlaggebenden Beweggrund für eine Abtreibung: Angst vor der Verantwortung, Angst vor der Veränderung, Angst davor, mit dem Kind alleine zu sein, Angst vor dem Verlust der Freiheit, Angst vor der finanziellen Situation und auch Angst vor dem Leben. Auch die Angst, keine gute Mutter sein zu können, spiele eine Rolle.

#fairändern fordert offizielle Statistik und Motivforschung

Doch da es in Österreich, anders als in den meisten westeuropäischen Ländern, keine offizielle Statistik zu der Anzahl der Abtreibungen pro Jahr gibt und auch keine anonyme Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen existiert, kann man über die Beweggründe der betroffenen Frauen nur spekulieren. Laut der offiziellen Webseite von #fairändern schätzen Experten, dass es ca. 35.000 Abbrüche im Jahr gibt, für gesicherte Zahlen fehle es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Eine Motivforschung zu den Gründen für einen Abbruch und eine offizielle Statistik seien aber unumgänglich für eine umfangreiche Unterstützung schwangerer Frauen.

#fairändern fordert Hinweispflicht auf Unterstützungs- und Beratungsangebote

Da Frauen im Schwangerschaftskonflikt oft allein gelassen werden, sollten Ärzte dazu angehalten werden, über das psychosoziale Beratungsangebot im Umfeld zu informieren. Es würde genügend Beratungsmöglichkeiten geben, aber viele betroffene Frauen wissen nicht, dass es diese gibt. Ärzte informieren oft über die medizinischen Aspekte einer Abtreibung, aber sind selten zeitgleich in der Lage, auch die psychosozialen Komponenten und die Information über rechtliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten abzudecken. Da Ärzte oftmals die einzigen Bezugspersonen von Frauen im Schwangerschaftskonflikt sind, sollten sie eine vom Ministerium für Frauen und Familie ausgearbeitete Information aushändigen, in welcher über rechtliche, finanzielle und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten informiert wird.

#fairändern fordert breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot

Für Eltern, die ein Kind mit Behinderung erwarten oder bereits eines zur Welt gebracht haben, sollte es ein breitgefächertes Angebot an Beratung geben sowie die Kommunikation dieser Angebote an betroffene Frauen. Dazu zählt die Aufklärung und Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik.

#fairändern fordert eine Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches

Wenn die Tatsache einer Schwangerschaft oder die Information über eine wahrscheinliche Behinderung des Kindes dazu anregt, eine Abtreibung durchführen zu lassen, treffen Frauen oftmals übereilt eine Entscheidung. Deshalb braucht es einen Zeitpuffer, während dessen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden können. Eine mindestens dreitägige Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch sollte gesetzlich verankert werden, wie es auch bei anderen operativen Eingriffen und beispielsweise in Deutschland bereits üblich ist.

#fairändern fordert Informationskampagne über Adoption oder Pflege als Alternative

Kein Kind ist laut #fairändern ungewollt: in Österreich warten überproportional viele Adoptiveltern auf ein Kind (Verhältnis 10:1) vielen schwangeren Frauen ist diese Möglichkeit aber nur bedingt bekannt. Das bedeutet zehn Familien wollen ein Kind adoptieren, aber nur ein Baby wird zur Adoption gegeben.

#fairändern fordert Abschaffung der eugenischen Indikation

Wie bereits berichtet, können seit 1975 Kinder in Österreich bis zur Geburt abgetrieben werden, „wenn […] eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde […]“ (§ 97 StGB). Dies ist nicht nur eine deutliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, sondern vor allem ein unwürdiges Werturteil über ihr Lebensrecht.

Bürgerinitiative #fairändern
Bürgerinitiative #fairändern