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Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
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Der Verein „Ärzte für das Leben“ (Münster) hat ein am 15. Januar veröffentlichtes Gutachten des Staatsrechtslehrers und ehemalige Bundesverfassungsrichters Prof. Udo Di Fabio (Bonn) begrüßt. Darin heißt es, dass der Staat unheilbar kranken Patienten keine Medikamente zur Selbsttötung aushändigen darf.

Zum Hintergrund: Im März hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bonn) in „extremen Ausnahmefällen“ einer unheilbar kranken Patientin Medikamente – in dem konkreten Fall das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital – zur Verfügung stellen muss. Das sieht das Institut – ebenso wie der Deutsche Ethikrat – anders und bat daraufhin Di Fabio um ein Rechtsgutachten.

Der Staatsrechtslehrer nennt darin eine Mitwirkung des Staates an Selbsttötungen „verfassungsrechtlich nicht haltbar“. Die Richter hätten durch ihr Urteil die Gewaltenteilung ausgehebelt. Aus dem Recht auf Selbsttötung lasse sich keine Pflicht des Staates ableiten, bei einem Suizid zu helfen. Aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist nun der Bundestag gefordert. Er solle mit einem neuen Gesetz Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötung schaffen.

Wie der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Prof. Paul Cullen, auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, hat das Gericht seine Kompetenzen maßlos überschritten. Er appellierte an Gesundheitsminister Gröhe, dem Vorschlag von Prof. Di Fabio zu folgen, bis zur gesetzlichen Klarstellung durch das Parlament einen „Nichtanwendungserlass“ anzufertigen. Nur so könne das Bundesinstitut aus der Bindung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entlassen werden, betonte Cullen.

Mittlerweile hätten bereits 83 Sterbewillige einen Antrag auf Herausgabe des Schlafmittels gestellt. Dem sei das Institut bislang nicht nachgekommen. Deswegen liefen drei Untätigkeitsklagen.