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Kritische Stimmen von Evangelischen PfarrerInnen zum Umgang mit taufbereiten Flüchtlingen liefert die Ö1-Sendung "Praxis".
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Der Kritik der Evangelischen Kirche an der Überprüfung von theologischem Wissen bei taufbereiten AsylwerberInnen und Asylberechtigten widmete sich die Radiosendung „Praxis“ am Mittwoch, 21. Februar, auf Ö1. In der Sendung bezog der Evangelische Oberkirchenrat A.B. Karl Schiefermair Stellung: Nicht nur Wissensfragen seien entscheidend. „Bei einem Übertritt von einer Religion in eine andere spielen auch Gefühle eine sehr große Rolle, Gemeinschaftszugehörigkeit und anderes, das ist sehr schwer zu überprüfen.“ Schiefermair rät den Behörden, hier dem Urteil der mit der Taufvorbereitung betrauten PfarrerInnen zu Vertrauen: „Mir kommt es merkwürdig vor, dass staatliche Gerichte über die Würdigkeit urteilen, dass jemand getauft wurde oder nicht. Oder ob eben, wie wir es in vielen Bescheiden lesen, so genannte Scheinkonversionen zum Christentum vorliegen.“

Auch die Wiener Pfarrerin Christine Hubka, selbst in der Taufvorbereitung für AsylwerberInnen tätig, äußerte Zweifel an der Praxis der Wissensüberprüfung: „Wenn ich zum Beispiel die Frage höre: ‚Was ist der Unterschied zwischen evangelisch A.B. und evangelisch H.B.?‘, dann hat das mit der Existenz eines Mitglieds der Evangelischen Kirche, sei es nun A.B. oder H.B., nichts zu tun, weil wir Kirchengemeinschaft haben. Hier wird ein historisches Wissen abgefragt.“ Aussagekräftiger wäre zum Beispiel die Frage nach der liebsten Bibelstelle und den Gründen für diese Auswahl. Auch die katholische Leiterin des Koordinationsbüros der Österreichischen Bischofskonferenz für Katechumenat und Asyl, Friederike Dostal, stimmte Hubka und Schiefermair zu: „Da wird ein Bibelwissen abgefragt, das normale Katholiken, selbst wenn sie sehr interessiert sind, nicht haben. Aber daraus kann man nicht ableiten, ob jemand wirklich Christ geworden ist.

In österreichischen evangelischen Pfarrgemeinden wurden im vergangenen Jahr 209 Flüchtlinge getauft. Diesen wird jedoch von Behördenseite oft Misstrauen entgegengebracht. Häufig wird der Verdacht erhoben, es könne sich hier um eine bloße „Scheinkonversion“ handeln, um in einem etwaigen Asylverfahren Vorteile zu genießen.