Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) richtet anlässlich der laufenden Regierungsverhandlungen ein 7-Punkte-Programm an eine künftige Bundesregierung. Darin fordert sie unter anderem ein klares Bekenntnis zum Religionsunterricht, aber auch die Einführung eines gemeinsamen kooperativen Religionsunterrichtes für Schüler unterschiedlicher christlicher Konfessionen sowie die Einführung des Ehtikunterrichtes als Pflichtgegenstand für Schüler, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen. Die Forderungen umfassen folgende 7 Punkte und die AKV fordert eine mögliche Bundesregierung auf, diese Vorschläge und Forderungen im Sinne einer wertorientierten Politik in ihrem Regierungsprogramm zu berücksichtigen, stellt der AKV-Präsident Helmut Kukacka fest.
1. Religion zusätzlich auch als Freigegenstand absichern!
Entsprechend Art. 14 Abs. 5a B-VG sowie § 2 SchOG hat die österreichische Schule unter anderem das Ziel, orientiert an den sozialen, religiösen und moralischen Werten, die Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, Verantwortung für sich selbst, für die Mitmenschen, die Umwelt und die nachfolgenden Generationen zu übernehmen. Der Religionsunterricht als Pflichtgegenstand für konfessionell gebundene Schülerinnen und Schüler trägt zur Erreichung dieser Ziele wesentlich bei.
Seit mehr als 20 Jahren besteht für Schülerinnen und Schüler ohne religiöses Bekenntnis die Möglichkeit, den Religionsunterricht als Freigegenstand zu wählen. Allein für den Bereich des katholischen Religionsunterrichtes wird der Freigegenstand Religion durchschnittlich von rund 17.000 Schülerinnen und Schüler jährlich in Anspruch genommen.
Die AKV tritt dafür ein, dass diese Möglichkeit, sowie die Klarstellung, dass diese Schülerinnen und Schüler im Sinne des Religionsunterrichtsgesetzes „teilnehmende Schülerinnen und Schüler“ sind, gesetzlich verankert wird. Die Schülerinnen und Schüler ohne religiöses Bekenntnis, die am Religionsunterreicht teilnehmen, sollen also wie bisher bei der Bildung der Religionsunterrichtsgruppen (§ 7a RelUG) mitgezählt werden und das Recht haben, im Fach Religion die Reifeprüfung abzulegen. Dies würde die Position des Religionsunterrichts als unverzichtbaren Teil des Fächerkanons zusätzlich absichern. Dafür ist die Aufnahme einer Regelung in das RelUG erforderlich.
2. Konfessionell-kooperative Formen des christlichen Religionsunterrichts einführen!
Der Religionsunterricht als regulärer Pflichtgegenstand soll einen bestmöglichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des österreichischen Schulwesens leisten.
Die AKV tritt dafür ein, dass zur Vertiefung der Ökumene und nach Vereinbarung zwischen den christlichen Kirchen, auch ein gemeinsamer, kooperativer oder dialogischer Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher christlicher Konfessionen gemeinsam durchgeführt werden kann.
Die Möglichkeit eines zwischen den einzelnen Kirchen vereinbarten gemeinsamen konfessionellen Unterrichts trägt wesentlich zur Einübung von gegenseitigem Respekt, Toleranz und Stärkung der jeweiligen Identität im Austausch mit Angehörigen anderer Konfessionen und Religionen bei. Dies trägt auch für die Schulverwaltung zu einer Vereinfachung der Administration bei. In das RelUG soll deshalb eine entsprechende Regelung aufgenommen werden, die Rechtssicherheit schafft.
3. Einführung des Unterrichtsfaches „Ethik“ als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen
Eine pluralistische Gesellschaft erfordert ein erhöhtes Maß an Kompetenz der Einzelnen, auch im ethischen Urteil. Ein Pflichtfach Ethik sichert, dass jene Schülerinnen und Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, zumindest in ethischen Themenfeldern gebildet werden, die für alle anderen auch im konfessionellen Religionsunterricht behandelt werden.
Zuletzt wurde im Rahmen der Bildungsreform die Abschaffung von Schulversuchen ab dem Jahr 2025 beschlossen. Der seit mehr als 20 Jahren geführte Schulversuch Ethikunterricht kann damit in absehbarer Zeit nicht mehr fortgeführt werden.
Die AKV tritt deshalb für die Weiterführung eines Ethikunterrichtes in jener Form ein, wie er bisher aktuell im Schulversuch ermöglicht wurde: Als Pflichtgegenstand für jene Schülerinnen und Schüler, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen.
Die AKV ist aber gegen die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichtes für alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum konfessionellen Religionsunterricht. Nachdem der Ethikunterricht und der Religionsunterricht teilweise ähnliche Inhalte abdecken, würde ein verpflichtender Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass die Abmeldezahlen vom Religionsunterricht ansteigen würden, was die religiöse Bildung der Schüler schwächen würde und de facto eine Verdrängung des Religionsunterrichts in die Position eines Freifachs bedeuten würde.
4. Kein Verbot religiöser Symbole an Schulen
Religion und Religionsübung haben das Recht auf einen Platz im öffentlichen Raum (vgl. Art 15. StGG 1867). Das beinhaltet auch das Recht, religiös konnotierte Kleidung oder Religiöse Symbole im öffentlichen Raum zu tragen.
Das Recht, Priester- und Ordenstracht, ein Kopftuch, eine Kippa und (andere) religiöse Symbole an österreichischen Schulen - und nicht bloß im Religionsunterricht - zu tragen, insoweit dies aus Gründen religiöser Überzeugung stattfindet, ist durch die Verfassung garantiert. Das Tragen solcher Kleidung aus Motiven kultureller Identität bzw. aus anderen statthaften Motivationen ist Ausdruck einer legitimen Vielfalt, die in einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft geschützt werden muss.
Das Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burka/Niqab) im öffentlichen Raum und in Schulen muss aus rechtsstaatlichen Gründen bestehen bleiben, weil dieses die Voraussetzung für eine offene Kommunikation in einer offenen Gesellschaft ist.
5. Kreuze in den Schulklassen
Die AKV wendet sich auch entschieden gegen die Entfernung von Kreuzen aus Klassenzimmern. Es ist unbestritten, dass die christliche Religion ein elementarer Teil der Kultur Europas ist und damit auch ein wichtiges Symbol der geistigen Identität Europas darstellt.
In Österreich ist die Gesetzeslage klar. In allen Schulen, in denen die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler einen christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassen ein Kreuz anzubringen (vgl. § 2b RelUG). Daran soll sich nach Meinung der AKV auch nichts ändern.
6. Wahlmöglichkeit bei ganztägigen Bildungsangeboten: kein Monopol für verschränkte Ganztagsschule
Ganztägige qualitätsvolle Bildungseinrichtungen müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer flächendeckender Ausbau der verschränkten Ganztagesschulen darf aber nicht zu Lasten der Wahlmöglichkeit mit der Nachmittagsbetreuung gehen. Die Entscheidungsmöglichkeit zwischen verschränkter Ganztagsschule und Schule mit wahlweiser Nachmittagsbetreuung soll gewährleistet bleiben.
7. Gesetzlich verankerte Klassenschülerhöchstzahl soll bei 25 liegen
Mit dem Schulautonomiepaket wurde – um eine flexiblere Gruppengröße zu ermöglichen – die Klassen-Schülerhöchstzahl freigegeben. Die Gefahr dabei liegt darin, dass über einen längeren Zeitraum wieder große Klassen entstehen. Daran leidet u.U. die Unterrichtsqualität. Die gesetzlich verankerte Klassen-Schülerhöchstzahl soll deshalb auf 25 Schüler festgelegt werden.