Christliche Lebensrechtsverbände und Unionspolitiker haben sich für eine Beibehaltung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches ausgesprochen. Danach wird die Werbung für Abtreibungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belangt. Mitglieder des Bundesverbandes Lebensrecht (Berlin) eröffneten am 12. Dezember vor dem Reichstagsgebäude in Berlin die Kampagne „Keine Werbung für Abtreibung“. Symbolisch überreichten sie Modelle von Embryonen in der 10. Schwangerschaftswoche an eine Delegation von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU. Wie die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht Alexandra Maria Linder (Weuspert/Sauerland) sagte, würde sich durch eine Abschaffung des Paragrafen 219a nichts zum Besseren wenden. Gewinnbringend wäre ein solcher Schritt nur für jene, „die mit Abtreibungen Geschäfte machen“. Statt den Paragrafen zu streichen, müsse untersucht werden, warum Frauen mit dem Gedanken spielten, ihr ungeborenes Kind abtreiben zu lassen. Dazu gehöre etwa eine schwindende Hilfsbereitschaft der Angehörigen. Linder: „Frauen und Kinder brauchen Zukunft statt Abtreibung.“ Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von 13 Organisationen, die sich für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einsetzen.
Wenn Ärztinnen ungeborene Babys „Schwangerschaftsgewebe“ nennen
Hintergrund der Debatte um eine mögliche Streichung des Paragrafen 219a ist der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie war am 24. November zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite über Abtreibungen informiert hatte. „Wenn eine Ärztin wie Frau Hänel auch noch die Schwangeren in ihren Informationen zum Thema Abtreibung mit Begriffen wie ‚Schwangerschaftsgewebe’ bewusst in die Irre führt, erkennt man, dass es hier um Ideologie geht und nicht um wahre Aufklärung und Hilfe“, erklärte die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr (Glashütten/Taunus), in Berlin. Statt für Abtreibungen zu werben, sollte für die Kostbarkeit jedes Lebens und für Hilfen für Familien eingestanden werden.
EAK: Abschaffung wäre „ethisch hoch problematisch“
Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel (Berlin), bezeichnete die Forderung nach einer Streichung des Paragrafen in einer Pressemitteilung als „ethisch hoch problematisch“. Das vorhandene Werbeverbot sei Bestandteil eines Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben: „Denn ein vollzogener Schwangerschaftsabbruch ist kein medizinischer Eingriff wie jeder andere. Er steht vielmehr am Ende eines existenziellen, konfliktträchtigen und in der Regel psychisch wie körperlich schmerzvollen und belastenden Entscheidungsprozesses einer Frau.“
Hänel übergibt eine Petition, die die Streichung des Paragrafen fordert
Währenddessen hat Hänel vor dem Bundestag in Berlin eine Internet-Petition an mehrere Bundestagsabgeordnete überreicht. Über 150.000 Personen haben sie unterschrieben und sich damit für eine Streichung des Paragrafen 219a ausgesprochen. Die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Cornelia Möhring, sagte, dass es absolut widersprüchlich sei, wenn Abtreibungen „erlaubt“ seien, Frauen sich aber nicht darüber informieren könnten: „Dass hier Handlungsbedarf im Sinne des Selbstbestimmungsrechts von Frauen besteht, ist so offensichtlich, dass ich sehr zuversichtlich bin, dass dieser Paragraf bald der Geschichte angehören wird.“ Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig; sie bleiben jedoch gemäß Paragraf 218 des Strafgesetzbuches in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten nach einer bescheinigten Beratung straffrei. Im Bundestag werben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für eine Streichung oder Änderung des Paragrafen 219a. CDU und AfD sind gegen eine Streichung. Am 15. Dezember soll zudem eine Initiative vom Land Berlin in den Bundesrat eingebracht werden, die das Werbeverbot kippen will. Hamburg, Bremen und Brandenburg möchten sich der Bundesratsinitiative anschließen.