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In einer Aussendung äußern die Initiatoren von #faiändern ihr Bedauern darüber aus, dass keiner von ihnen ins Studio zu einem Gespräch eingeladen wurde.
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In der ZIB 2 vom 18.03.2019 wurde Peter Husslein, Leiter der Universitätsklinik für Frauenheilkunde am AKH in Wien, von dem ORF-Journalisten Armin Wolf zum Thema Spätabtreibung und der Bürgerinitiative #fairändern befragt. In einer Aussendung äußern die Initiatoren von #fairändern ihr Bedauern darüber aus, dass keiner von ihnen ins Studio zu einem Gespräch eingeladen wurde.

Peter Husslein machte einige diskussionswürdige Aussagen, auf die #fairändern nun mit einer Stellungnahme reagiert hat.

Erste Aussage: „Eugenische Indikation“

Als ersten Punkt nennt #fairändern die Aussage Hussleins, dass der Begriff „Eugenische Indikation“ nicht angemessen sei. Laut Husslein ist es „unehrlich“ von Eugenik zu sprechen, da es um die Unabhängigkeit der Frau gehen sollte. Eugenik bedeutet, dass es das Ziel der Menschheit ist, den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern und den der negativ bewerteten Erbanlagen zu verringern.

#fairändern meint, dass der Begriff „eugenische Indikation“ in diesem Zusammenhang völlige Berechtigung hat, denn bei der aktuellen Regelung handle es sich um eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Verschiedene Vereine, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen, verstehen dies auch so. Diese Diskriminierung durch die eugenische Indikation wurde in der Vergangenheit von der UNO eindeutig verurteilt:

„Der UN-Fachausschuss zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat schon bei Österreichs Staatenprüfung 2013 festgehalten: Es sei ‚jegliche Unterscheidung des Zeitrahmens, in dem ein Schwangerschaftsabbruch nach dem Gesetz ausschließlich aufgrund von Behinderung möglich ist, abzuschaffen‘.“

Zweite Aussage: „Spätabtreibung nur bei schweren Schädigungen“

Peter Husslein meinte im Interview in der ZIB 2, dass nur bei einer schweren Schädigung spät abgetrieben werden darf. In einer Stellungnahme zu #fairändern legte das Justizministerium dar, in welchen Fällen eine Spätabtreibung zulässig wäre: Neben den Missbildungen von Gliedmaßen fallen das Down-Syndrom aber auch Blindheit, Taubstummheit, Epilepsie, Psychosen, Schizophrenie und anderes darunter.

#fairändern setzt sich für eine gesetzliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung ein. Das Gesetz sieht keine „Selbstregulierung oder Selbstbeschränkung“ von Trisomie 21 vor und die „Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie“ sollte diese auch nicht praktizieren, so die Initiatoren.

Dritte Aussage: „Verdacht auf Trisomie 21 reicht nicht“

Peter Husslein spricht davon, dass Kinder mit Verdacht von Trisomie 21 nach der 22. Schwangerschaftswoche nicht mehr abgetrieben werden. Es reicht jedoch am Beginn des 4. Schwangerschaftsmonats eine 30-prozentige Wahrscheinlichkeit.

Dieser Umstand ist für #fairändern ein Beleg dafür, dass bereits jetzt auf Verdacht abgetrieben wird. Außerdem muss bei einer Spätabtreibung ein Verdacht auf eine Behinderung vorliegen, sonst dürfte kein Schwangerschaftsabbruch mehr gemacht werden. Dies Situation ist laut #fairändern Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung.

Vierte Aussage: „Auf Verdacht hin wird abgetrieben“

Peter Husslein glaubt, dass wenn dir Forderungen von #fairändern durchgesetzt werden, viel mehr Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten vorgenommen werden würden. Doch #fairändern sieht das anders: Auch heute wird auf Verdacht abgetrieben. Nicht zuletzt aufgrund der sogenannten „Schadensjudikatur“. Ärzte können bei einer Fehldiagnose zu Schadenszahlungen verurteilt werden, sollte ein Kind mit Behinderung auf die Welt kommen und der Arzt dies nicht erkannt oder erwähnt hat. Peter Husslein ist einer der bekanntesten Befürworter dieser Regelung.

Fünfte Aussage: „Vervierfachung der Abbrüche“

Peter Husslein spricht von einer „Vervierfachung der Abbrüche“, sollte die eugenische Indikation gestrichen werden. Für diese Annahme gibt es jedoch laut #fairändern keine Beweise. Deutschland, wo 1995 die eugenische Indikation verboten wurde, zeigt, dass die Zahl der Abbrüche aufgrund medizinischer Indikation insgesamt gesunken ist. Gleichzeitig ging in Deutschland auch langfristig die Gesamtzahl an Abtreibungen zurück.

1995 wurden 4.897 Abbrüche aufgrund der medizinischen Indikation und 668 aufgrund der eugenischen Indikation vorgenommen. Im ersten Jahr nach Abschaffung der eugenischen Indikation, 1996, wurden 4.818 Abbrüche aufgrund der medizinischen Indikation und 0 aufgrund der eugenischen Indikation vorgenommen. 2017 waren es 3.911 Abbrüche aufgrund der medizinischen Indikation und 0 aufgrund der eugenischen Indikation.

Sechste Aussage: „Abbruchtourismus“

Husslein meint, sollte die Möglichkeit eines Spätabbruchs gestrichen werden, würden Frauen gezwungen werden, in andere Länder zu reisen, um dort unter eventuell fragwürdigen Umständen abzutreiben.

#fairändern antwortet, dass es auch einen „Euthanasie-Tourismus“ und „Leihmutterschaft-Tourismus“ gibt. Die Tatsache, dass Einwohner in andere Länder reisen, um dem österreichischen Gesetz zu entkommen, ist kein Grund diese Illegalität aufzuheben.

Siebte Aussage: „Zu wenig Unterstützung“

Husslein erklärte: „Die Unterstützung von Frauen mit behinderten Kindern lässt sehr zu wünschen über.“ Diese Aussage unterstützen die Initiatoren. Deshalb ist das auch eine der zentralen Forderungen von #fairändern: Breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern, die ein Kind mit Behinderung erwarten oder bereits eines zur Welt gebracht haben, sowie die Kommunikation dieser Angebote an betroffene Frauen.

Laut Husslein sei die vorgeschlagene Regelung Spätabbrüche zu kriminalisieren „frauenfeindlich“. Doch #fairändern sie das tatsächliche Problem woanders: Frauen mit behinderten Kindern werden zu häufig von ihren Partnern im Stich gelassen. Die Lösung müsste darin bestehen, dass „Männer mehr Verantwortung zeigen und gleichzeitig die Gesellschaft diese Frauen mit offenen Armen empfängt, ihnen Unterstützung, Mitgefühl und Liebe zukommen lässt“. Genau dafür stehe #fairändern.

Fetozid

Gegen Ende des Interviews beschreibt Peter Husslein, dass „… wir nach der 22. Woche nicht einfach einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durchführen können, sondern tatsächlich einen Fetozid, also wir müssen das Kind vorher töten, bevor es zur Fruchtausstoßung kommt, weil ja das Kind nach der 22. Woche potentiell Leben würde, und wenn wir das nicht machen würden, würde ein schwerbehindertes Kind unter Umständen tagelang einen Todeskampf vor sich haben.“

Armin Wolf: „Das Kind wird also noch im Mutterleib mit einem Herzstich getötet.“

Peter Husslein: „Ja, mit einem Stich durch die Nabelvene oder durch das Herz, sodass gewährleistet ist, dass das Kind bei der Auslösung von Wehen tatsächlich schon tot ist.“