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Die Beratungsstelle von „Hilfe zum Leben“ versucht Frauen zu helfen, für die eine Abtreibung traumatisch war.
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Viele Frauen und Familien leiden unter den Folgen einer Abtreibung. Das schreibt der Vorsitzende des Schwangerenkonfliktberatungsvereins „Hilfe zum Leben“, Reinhard Klein (Pforzheim), in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und alle Bundestagsabgeordneten. Hintergrund ist die Forderung einer fraktionsübergreifenden Initiative von Bundestagsabgeordneten sowie von fünf Bundesländern, den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch zu streichen. Danach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“. Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig; sie bleiben jedoch gemäß dem Strafrechtsparagrafen 218 in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten nach einer bescheinigten Beratung straffrei. Klein zufolge sind die psychischen Folgen von Abtreibungen ein großes Tabu: „Es kann sich kaum jemand vorstellen, wie viele Frauen und Familien von diesem Leid betroffen sind.“ Die Beratungsstelle seines Vereins versuche Frauen zu helfen, für die eine Abtreibung traumatisch war. Problematisch sei, dass die Beraterinnen, die die Abtreibungsscheine ausstellen, die Folgen kaum ansprächen. Wenn es geschehe, dann meist verharmlosend. Den Schwangeren werde beispielsweise gesagt, dass es ihnen nach dem Eingriff „vielleicht etwas schlecht“ gehe, was aber vergehen werde.

Klein: Grüne kämpfen für den Schutz der Tiere und gleichzeitig für den Tod ungeborener Kinder

Klein betont, dass mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein einmaliger Mensch entstehe. Bei jeder Abtreibung werde ein Mensch getötet: „Damit darf man nicht leichtfertig umgehen.“ Er könne beispielsweise nicht verstehen, wieso die Partei Bündnis 90/Die Grünen so vehement die Möglichkeit von Abtreibungen befürworte. Sie kämpften gegen die Massentierhaltung und für den Schutz von vielen Tierarten: „Dort aber, wo es um den Schutz der ungeborenen Kinder geht, die ja auch Lebewesen sind, kämpfen sie für den Tod dieser Kinder. Wie kann man so etwas nachvollziehen?“ Neben den Grünen haben auch die SPD und die Linkspartei einen Gesetzentwurf zur Streichung von Paragraf 219a erarbeitet. Die FDP ist zu Änderungen beim Werbeverbot bereit. CDU/CSU und AfD sind gegen eine Aufhebung. Klein gründete den Verein „Hilfe zum Leben“ 1992. Er ist Träger der Beratungsstelle „Aus-WEG?!“. Sie ermutigt Frauen, nicht abzutreiben und erreicht nach eigenen Angaben Hilfesuchende in ganz Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Bischof Hein: Ich kritisiere die seltsame Leisetreterei der EKD

Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein (Kassel), hält eine Abschaffung von 219a ebenfalls für falsch. Damit würde der bisher bestehende Schutz des ungeborenen Lebens aufgegeben, sagte Hein dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er kritisierte auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die sich in dieser Frage bisher sehr zurückgehalten habe: „Ich hätte mir da relativ früh ein entsprechendes Votum seitens der EKD gewünscht, die in dieser Fragestellung von einer seltsamen Leisetreterei befallen ist.“

Katholischer Prälat Jüsten: Abschaffung des Paragrafen wäre verantwortungslos

Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, warnte im Gegensatz zur EKD deutlich vor einer Abschaffung des Werbeverbotes. Schwangere seien ergebnisoffen, aber in Richtung des Schutzes des ungeborenen Lebens zu beraten, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur. Der Logik dieser Werbepflicht für das ungeborene Leben entspreche das Werbeverbot für die Abtreibung: „Nun an einen der Eckpfeiler der Lösung, der für den Schutz des ungeborenen Lebens so wichtig ist, die Axt anzulegen, hielte ich für verantwortungslos.“ Jüsten beklagte in der Debatte „eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen“. Das Werbeverbot solle die Betroffenen auch vor manipulierten Informationen durch diejenigen schützen, die mit Abtreibungen Geld verdienten. „Ich sehe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“