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Ab 5. März können von der Coronakrise betroffene Non-Profit-Organisationen beim von der Bundesregierung eingerichteten NPO-Fonds Anträge für das vierte Quartal 2020 stellen. Darauf haben Vizekanzler Werner Kogler und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger am Freitag in einer Aussendung hingewiesen. Durch den NPO-Fonds sollen Organisationen Förderungen bekommen, wenn sie im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwirklichen und von Einnahmeausfällen durch COVID-19 betroffen sind.
Bisher wurden laut APA knapp 19.000 Anträge zugesagt und 341 Millionen Euro genehmigt. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Sportvereine, Kulturvereine, Umweltschutz-NGOs oder anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Freiwillige Feuerwehren. Die Anträge ab 5. März können rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember gestellt werden.
Für die sechs Monate von April bis September des vergangenen Jahres erhielten die Organisationen zusätzlich zu den förderfähigen Kosten eine Pauschale in der Höhe von sieben Prozent der Gesamteinnahmen des Jahres 2019. Für die drei Monate von Oktober bis Dezember 2020 bleibt der Struktursicherungsbeitrag unverändert.
Neben dem Struktursicherungsbeitrag erhalten gemeinnützige Vereine, die von der Schließung durch die Lockdown-Verordnungen betroffen sind, zusätzlich einen "Lockdown-Zuschuss", der dem Umsatzersatz entspricht. Der NPO-Fonds hat laut Vizekanzler Kogler ein Gesamtvolumen von 950 Millionen Euro. Bereits im Dezember hatten Kogler und Köstinger die Verlängerung des NPO-Fonds vorerst bis Ende März angekündigt.
Kultusministerin Susanne Raab begrüßte am Freitag die Verlängerung des NPO-Fonds zunächst einmal für das vierte Quartal 2020: "Religiöse Einrichtungen und Strukturen geben vielen Menschen während der Corona-Krise Halt und leisten einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft."
Die Österreichische Bischofskonferenz hatte schon im vergangenen Jahr die Einrichtung des NPO-Fonds begrüßt. Sie sieht darin eine Anerkennung der Leistungen von Kirchen und Religionen für die Allgemeinheit.