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Der Nationalrat hat am Mittwoch mit der einstimmigen Verabschiedung des "Bundesgesetzes über die Absicherung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes" eine hohe Zuwendung zum Erhalt des jüdischen Kulturguts beschlossen. Konkret wird der Israelitischen Religionsgemeinschaft damit künftig eine jährliche Sonderförderung von vier Millionen Euro zugesprochen. In Kraft treten sollen die Bestimmungen rückwirkend mit Anfang 2020, wobei für das vergangene Jahr sogar fünf Millionen fließen sollen.

Wie die zuständige Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) laut APA im Plenum betonte, sei man in Europa mit einem Anstieg von Antisemitismus konfrontiert. Dieser müsse man auf unterschiedlichen Ebenen begegnen. Mit der Förderung wolle man jüdisches Leben sichtbarer machen.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Religionsgemeinschaft. Andere Leistungen der öffentlichen Hand an die jüdischen Gemeinden, etwa für Schul- und Religionsunterricht oder zur Erhaltung verwaister jüdischer Friedhöfe, bleiben von der neuen Förderung unberührt.

Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, bedankte sich in einer schriftlichen Stellungnahme ausdrücklich bei Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Edstadler, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und den Vertretern der anderen Parteien außer der FPÖ. Das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz trage zur Absicherung jüdischen Lebens und Kultur bei. Es sei auch Ausdruck der Anerkennung der Republik für die Sicherheitsleistung sowie die Jugend-, Kultur- und Vermittlungsarbeit der Israelitischen Kultusgemeinden, so Deutsch.