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Der steirische Landtag hat am Dienstag mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ ein neues Sozialunterstützungsgesetz (SUG) beschlossen, das ab Juli gelten soll. Die steirische Caritas hat sich dazu in einer Aussendung differenziert geäußert, zugleich aber auch die Überarbeitung des Bundessozialhilfe-Grundsatzgesetzes eingemahnt und vor zunehmender Armut im Land gewarnt. "Gerade jetzt, in einer großen Gesundheitskrise und vor einer womöglich langfristigen wirtschaftlichen Krise, brauchen wir eine wirksame, krisenfeste soziale Unterstützung", so der steirische Caritasdirektor Herbert Beiglböck.

Die Sozialhilfe müsse Existenzen absichern und Teilhabe ermöglichen, betonte Beiglböck: "Wir sprechen von dem letzten sozialen Auffangnetz. Wenn wir hier gute Lösungen finden, gelingt es, Armut zu verhindern. Das ist auch ein Beitrag zum sozialen Frieden."

Die Caritas hofft, dass sich die steirische Landesregierung auf Bundesebene für eine entsprechende Überarbeitung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes starkmachen wird. Denn die in diesem Gesetz festgelegten Regelungen zur Wohnunterstützung könnten eine Armutsfalle darstellen, warnte Beiglböck.

Im Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz, das am Dienstag vom Landtag beschlossen worden ist, sah die Caritas zumindest einige ihrer Anregungen zum Entwurf aufgenommen. So sind durch eine Neudefinition der "Bedarfsgemeinschaft" jetzt Obdachloseneinrichtungen nicht erfasst und dadurch jene, die ohnehin bereits gestrandet sind, von Verschärfungen ausgenommen. Zudem ist durch die neue Pflicht zum schriftlichen Bescheid jetzt bessere Rechtssicherheit gegeben.

Dennoch fürchtet die Caritas eine Zunahme prekärer Situationen bei Menschen, die bereits jetzt zu kämpfen haben, ihren Alltag zu bewältigen. Verschärfungen treffen nach Ansicht der Caritas gerade jene, die ohnehin starke Belastungen tragen, etwa durch beengte Wohnverhältnisse, große Kinderzahl oder Krankheiten. So sei es nicht nachvollziehbar, dass die Höhe des Richtsatzes für die ersten drei Kinder 21 Prozent beträgt und ab dem vierten Kind nur mehr 17,5 Prozent, hielt Beiglböck fest und schlug vor: "Im vergangenen Jahr haben sich im Bundesbudget viele Dinge geändert. Das könnte auch ein guter Anlass sein, die Ausgestaltung der Sozialleistungen neu zu überdenken".