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Die Diözese St. Pölten hat einen zweiten Bischofsvikar: Bischof Alois Schwarz ernannte den Benediktinerpater Patrick Schöder am Freitag, 12. Februar zum Bischofsvikar für Schule, Hochschule und Studierendenseelsorge, wie die Diözese mitteilte. Schöder unterrichtete seit 2013 Religion und Englisch an der HAK/HAS Krems. 2014 wurde er von Bischof Klaus Küng zum Studierendenseelsorger in Krems bestellt. Er hat die Rektoratsgemeinde der Piaristenkirche Krems neu aufgebaut und mit der Studierendenseelsorge verknüpft. Von 2016 bis 2020 war er Hausgeistlicher und Religionslehrer an der International School Krems.

"Von unserem christlichen Welt- und Menschenbild her ist Bildung die Grundlage für ein gelingendes und glückliches Leben. Im Mittelpunkt steht der Mensch als Abbild Gottes", betont Bischof Alois Schwarz anlässlich der Ernennung. "In der Diözese St. Pölten leisten bereits jetzt schon viele kirchliche Einrichtungen einen wesentlichen Beitrag zu diesem Kernauftrag der Kirche. Wir wollen diesen reichen Schatz für die Zukunftsfähigkeit der Diözese stärken und ich freue mich, dass Pater Patrick als Bischofsvikar dieses Thema ganz im Blick haben kann", so der Bischof.

Damit gibt es neben Weihbischof Anton Leichtfried, der als Bischofsvikar für die Priesterfortbildung und katholischen Erwachsenenbildung ernannt ist, mit P. Patrick Schöder einen zweiten Bischofsvikar in der Diözese St. Pölten.

Patrick Schöder wurde 1983 in Durban (Südafrika) geboren und verbrachte dort seine Kindheit. Aus beruflichen Gründen übersiedelte die Familie nach Österreich, in die Heimat seines Vaters. Im Aufbaugymnasium Horn bereitete er sich auf die Matura vor. Schon früh pflegte er Kontakte zum Benediktinerstift Göttweig, in das er 2006 eintrat. Er studierte Theologie, Religionspädagogik und Anglistik in St. Pölten und Salzburg. 2011 wurde er zum Priester geweiht.

Der Bischofsvikar ist Stellvertreter des Bischofs für einen bestimmten Bereich innerhalb einer Diözese. Dieses Amt wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil neu geschaffen. Er ist dem Generalvikar administrativ zwar gleichgesetzt, hat aber eine jurisdiktionelle Einschränkung auf ein fest umrissenes Aufgabengebiet. Für das Amt des Bischofsvikars ist grundsätzlich keine Bischofsweihe erforderlich, häufig sind jedoch auch Weihbischöfe in dieser Funktion tätig.