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Die Republik Österreich erhöht ihre vertraglich festgelegten Entschädigungszahlungen an die katholische Kirche und andere Kirchen und Religionsgemeinschaften um 20 Prozent gegenüber 2009. Österreichs Botschafterin beim Heiligen Stuhl, Franziska Honsowitz-Friessnig, und der vatikanische Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin tauschten am Mittwoch die Ratifikationsurkunden zum Siebenten Zusatzvertrag zum vermögensrechtlichen Konkordatsvertrag aus, wie das vatikanische Presseamt mitteilte.

Damit tritt der im Nationalrat im Dezember mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossene Vertrag zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl in Kraft, der den inflationsbedingten Wertverlust der Entschädigungszahlungen für Enteignungen während des NS-Regimes ausgleichen soll. Konkret machen die Zahlungen an die katholische Kirche rund 20,75 statt bisher 17,3 Millionen Euro jährlich aus. Durch ein weiteres ebenfalls vom Nationalrat beschlossenes Gesetz bekommt die Evangelische Kirche 1,33 Millionen, die Israelitische Religionsgesellschaft rund 370.000 und die Altkatholische Kirche rund 61.000 Euro an Entschädigungszahlungen. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum Jahr 2018.

Papst Franziskus hatte das Abkommen mit Österreich in seiner Ansprache beim Jahresempfang des Diplomatischen Korps am Montag im Vatikan als eine der Neuerungen des vergangenen Jahres erwähnt. Der Siebente Zusatzvertrag bezieht sich auf den Vertrag zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 23. Juni 1960. Damals wurde vorgesehen, dass der Vertrag jeweils zu valorisieren ist, wenn eine dauerhafte Wertminderung von mehr als 20 Prozent eingetreten ist. Dieser Wert wurde bereits 2018 erreicht, weshalb in der Folge Verhandlungen zwischen Österreich und dem Vatikan über die Wertanpassung aufgenommen wurden.

Die Republik Österreich hatte sich schon mit dem Staatsvertrag von 1955 (Artikel 26) zur Wiedergutmachungszahlungen an Kirchen und Religionsgesellschaften für die erlittenen Vermögensschäden in der NS-Zeit verpflichtet. Nach dem "Anschluss" von 1938 war der damalige Religionsfonds vom nationalsozialistischen Regime beschlagnahmt worden. Dieser Fonds ging auf Kaiser Joseph II. zurück, der ihn aus beschlagnahmtem Kirchengut - vor allem Waldbesitz - gespeist hatte. Aus dem Fonds wurde den Priestern bis 1939 ein bescheidenes Gehalt gezahlt (die "Congrua") und die kirchliche Baulast getragen. Nach 1945 gingen die vom NS-Regime beschlagnahmten Kirchengüter großteils an die Bundesforste der Republik über.

Für künftige Inflationsabgeltungen soll laut Nationalratsbeschluss vom Dezember keine Gesetzesänderung mehr nötig sein. Somit bedarf es bei einer Wertanpassung für die Katholische Kirche keines Zusatzvertrags mehr. Der Betrag ist im Einvernehmen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem jeweiligen Bundeskanzler sowie dem Außenminister und dem Finanzminister festzulegen und anschließend im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Ebenso wird das Prozedere bei Leistungserhöhungen für die drei anderen Religionsgemeinschaften geändert. Die Anpassung an dauerhafte Wertminderungen wird künftig im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Finanzminister per Verordnung kundgemacht.

Mehr Geld für jüdisches Kulturerbe

Unabhängig von der Valorisierung der Entschädigungszahlungen wird die Israelitische Religionsgemeinschaft in Österreich künftig eine erhöhe jährliche Sonderförderung von vier Millionen Euro erhalten. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Dienstag einstimmig grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung gegeben. Damit könnte das sogenannte "Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz (ÖJKG)" laut Parlamentskorrespondenz noch im Februar endgültig beschlossen werden.

Der Ministerrat hatte die entsprechende Gesetzesinitiative im Dezember beschlossen. Damit soll der Schutz jüdischer Einrichtungen in Österreich, die Förderung des interreligiösen Dialogs und die Erhaltung des jüdischen Kulturerbes künftig deutlich stärker gefördert werden als bisher.