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Kritik an der Sozialpolitik des Landes Niederösterreich und am neuen Sozialhilfegesetz übt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. In einer Aussendung wies Moser auf die besonders schwierige Situation von Menschen mit humanitärem Bleiberecht hin, die zwar legal in Österreich leben, aber zumindest in Niederösterreich keinen Zugang zum letzten Sicherungsnetz der Sozialhilfe haben. "Niemand kann wollen, dass Menschen in unserem Land ohne jede Existenzsicherung bleiben", so Moser. Unter den Betroffenen seien auch Kinder, schwerkranke und nicht arbeitsfähige Personen, die weder Miete zahlen könnten, noch krankenversichert seien; auch der Kauf von Lebensmittel werde schwer. "Es gibt keine andere Alternative, als das Sozialhilfegesetz österreichweit umgehend zu sanieren", forderte Moser.

"In Niederösterreich melden sich immer mehr Betroffene. Sie können aber nicht warten, sie verlieren jetzt ihre Wohnungen, haben jetzt kein Geld, um sich und ihre Kinder zu ernähren, haben jetzt in Corona-Zeiten keine Krankenversicherung", berichtete die Diakonie-Direktorin.

Betroffene würden teils von Privaten unterstützt, so die evangelische Hilfsorganisation. Diese gelebte Mitmenschlichkeit sei zwar großartig, könne aber keine dauerhafte Lösung für diese unhaltbare Situation sein. "Angesichts dieser Notlage müssen sofort Lösungen und Auswege für Existenzgefährdete gefunden werden", forderte Moser. Eine starke Mindestsicherung wäre ein solider Schutz gegen Armut. Zudem sei auch angesichts der Corona-Krise eine "gute Mindestsicherung" statt einer "schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht trägt", nötig.

Sowohl das Land Niederösterreich, als auch die Bundesregierung seien nun aufgefordert in einem ersten Schritt eine Sofortlösung für jene Menschen zu erarbeiten, die - bis zur Verschlechterung durch die neue Sozialhilfe - abgesichert waren, so Diakonie-Direktorin Moser.

Humanitäres Bleiberecht bedeutet, dass Personen weder Asyl noch subsidiären Schutz am Ende des Asylverfahrens bekommen haben, aber bereits so lange in Österreich leben und integriert sind, dass ihnen humanitäres Bleiberecht gewährt wurde. Das heißt konkret, sie bekommen eine Aufenthaltsberechtigung und dürfen auch arbeiten, haben jedoch keinen Anspruch auf Sozialhilfe.