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Caritas, Diakonie und SOS-Kinderdorf sehen in der Einrichtung einer Kindeswohlkommission unter dem Vorsitz der "hoch erfahrenen Juristin" Irmgard Griss einen "richtigen und wichtigen Schritt". In einer gemeinsamen Aussendung äußern die drei NGOs die Hoffnung, dass das vom interimistischen Justizminister Werner Kogler (Grüne) eingerichtete Gremium die "Sensibilisierung für Interessen der Kinder in allen Verfahren schärfen" werde. Kinderrechte seien "niemals verhandelbar", betonten Caritas, Diakonie und SOS-Kinderdorf vor dem Hintergrund der jüngsten Aufregungen um die Abschiebung von in Österreich geborenen Mädchen nach Georgien.

Diese Abschiebungen hätten gezeigt, "dass humanitäres Bleiberecht zu totem Recht zu verkommen droht" und die Behördenpraxis der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Menschenrechte nicht entspreche. Die neue Kommission könne dem Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht jenen Stellenwert geben, der ihm laut Verfassung zusteht, zeigten sich Caritas, Diakonie und SOS-Kinderdorf einig. Die Organisationen hoffen, dass das Ergebnis der Arbeit dieser Kommission von allen politischen Parteien ernst genommen werde.

Caritas-Generalsekretärin Anna Parr bezeichnete es als langjähriges Anliegen der katholischen Hilfsorganisation, dass die Integration der Kinder stärker in die Interessensabwägung einfließen muss: "Wir beobachten, dass die Situation des Kindes, das sich mit seiner Familie in Österreich aufhält, in der Entscheidungsfindung bezüglich seines Bleiberechts oft vernachlässigt wird. Das darf nicht sein." Die Würde und Rechte der Kinder vorrangig zu berücksichtigen sei auch in Artikel 3 der Kinderrechtskonvention verankert, erinnerte Parr. "Das heißt, dass der Integrationsgrad der Kinder in der Interessensabwägung im Zweifelsfall Priorität haben muss."

Hilfsorganisationen mehr einbinden

Auch Hilfsorganisationen sollten ihre Expertise in Asylverfahren und insbesondere zum Bleiberecht einbringen können, wünschte sich Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Sie verwies auf die besondere Expertise der Hilfsorganisationen durch jahrelange Praxiserfahrung. "Es ist uns ein Anliegen, dass dieses Wissen aus der Praxis in Empfehlungen der Kommission einfließt", so Moser.

Mit dem "Netzwerk Kinderrechte" gibt es laut Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf, eine kompetente und rechtlich verankerte Institution, die bei der Aufwertung des Kindeswohls wertvolle Unterstützung leisten könne. Der neuen Kommission traut Moser zu, bestehende Missstände aufzuzeigen. Auch SOS-Kinderdorf erwarte, dass deren Empfehlungen ernst genommen und künftig im Gesetzesvollzug "endlich auch umgesetzt werden".

Caritas, Diakonie und SOS-Kinderdorf schlossen sich auch der Empfehlung an, die Entscheidung über ein humanitäres Bleiberecht wieder nach dem Subsidiaritätsprinzip zu fällen: Auf Länder- und regionaler Ebene könne der Grad der Integration und die Verwurzelung in Österreich besser beurteilt werden. Das Umfeld wie etwa Schule, Kindergarten oder auch Jugendpsychologen müssten gehört werden.