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Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember entschieden hat, die Beihilfe zum Suizid ab 2022 nicht mehr unter Strafe zu stellen, fordert der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) nun Regierung und Gesetzgeber auf, bei flankierende Maßnahmen zum assistierten Suizid umgehend tätig zu werden. Der VfGH habe den Gesetzgeber beauftragt, geeignete Maßnahmen gegen Missbrauch zu treffen. Hier dürfe man nicht untätig bleiben, so KFÖ-Präsident Alfred Trendl in einer Aussendung am Mittwoch.

Um dem Druck auf kranke und alte Menschen, von der erlaubten Beihilfe zum Suizid Gebrauch zu machen, entgegenzuwirken, fordert der KFÖ u.a. den massiven, flächendeckender Ausbau mobiler und stationärer Palliativmedizin sowie den Ausbau der Telefonseelsorge. Dazu brauche es mehr professionelle Bildungsarbeit zu Patientenverfügung und Pflegevollmacht sowie den Ausbau der Pflegekarenz.

Weiters fordert der KFÖ ein ausdrückliches Verbot der Kommerzialisierung und einen klaren, verfahrensrechtlichen Rahmen. Dieser Rahmen müsste Beratung, vorgegebene Überlegungsfristen und eine formelle Zustimmung beinhalten.

"Es ist fünf vor zwölf, wenn wir bis Ende des Jahres eine gute, alle gesellschaftlichen Gruppierungen einschließende Regelung finden wollen", so Trendl, der an Regierung und Gesetzgeber appellierte, die Gespräche jetzt zu starten.