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Irlands Bischöfe haben vor einer Legalisierung des assistierten Suizids gewarnt. In einer ausführlichen Stellungnahme weisen sie einen Gesetzesentwurf, der diese Praxis einführen würde, als "radikalen Widerspruch zum Gemeinwohl" zurück. Eine Lockerung der Suizidbeihilfe würde "nicht nur zu breiterer Akzeptanz von assistiertem Suizid führen, sondern den Schutz von besonders verletzlichen Menschen vor einer Tötung, in die sie nicht eingewilligt haben, aufweichen", erklärten die für Lebensschutz zuständigen Bischöfe des Landes am Wochenende. Das Parlament möge dem Entwurf nicht zustimmen, sondern stattdessen die Palliativmedizin stärken.

Der irische Gesetzentwurf mit dem Titel "Sterben in Würde" sieht eine "Unterstützung beim Erreichen eines würdigen und friedlichen Lebensendes" für unheilbar kranke Erwachsene vor, die sich selbst als "antragsberechtigt" betrachten. Eine entsprechende Erklärung muss von zwei Ärzten geprüft und bestätigt werden, so die vorgeschlagene Vorbedingung. Bisher wurde Suizidbeihilfe wie auch aktive Sterbehilfe in Irland mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet, während indirekte sowie passive Sterbehilfe - also Lebensverkürzung via palliativer Therapie sowie Sterbenlassen - unter bestimmten Bedingungen erlaubt waren.

Suizidbeihilfe spiegle ein "Versagen des Mitgefühls in der Gesellschaft wider", heißt es dazu in der gemeinsamen Stellungnahme des bischöflichen "Council for Life" und der von Wissenschaftlern besetzten "Bioethics Advisory Group". Die Grundannahme des assistierten Suizids, es gäbe "so etwas wie wertloses oder nicht mehr lebenswertes Leben", sei falsch und untergrabe unweigerlich die "Grundlage des Respekts und des rechtlichen Schutzes für jedes menschliche Leben, unabhängig von Alter, Behinderung, Kompetenz oder Krankheit". Der angeborene Wert jeder Person hänge nicht von Lebenserwartung, Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden oder Zuschreibung durch andere ab.

Besonders weisen die Bischöfe auf die enormen Probleme hin, die die Legalisierung des assistierten Suizids für viele im Gesundheitswesen tätige Menschen bringen würde. Das Gewissen werde unverhältnismäßig belastet durch die "schwer unmoralische", mit der "Berufung zum Heilen" völlig unvereinbare Praxis. Die Ethik und Glaubwürdigkeit der medizinischen Berufe würde dadurch ernsthaft Schaden nehmen und die Bedeutung der Gesundheitsversorgung radikal verändert.

Weiters sieht die Bischofskonferenz auch eine Gefahr der Entwicklung des assistierten Suizids zu einer "guten" oder "wünschenswerten" Sache infolge einer Legalisierung. Die Betreuung am Lebensende würde in Folge eher als "Gefälligkeit" denn als ein "Recht" angesehen werden, was "emotionalen und sozialen" Druck auf unheilbar kranke, behinderte und auf andere Weise vulnerable Patienten ausüben würde: Sehr leicht könnten sie sich in Folge verpflichtet fühlen, "anderen die Last der Betreuung zu ersparen".