page-header
Die Chefredakteurin des evangelischen Monatsmagazins „chrismon“ und des Portals evangelisch.de, Ursula Ott.
Anzeige

Die Chefredakteurin des evangelischen Monatsmagazins „Chrismon“ und des Portals evangelisch.de (beide Frankfurt am Main), Ursula Ott, fordert die Abschaffung des Paragrafen 219a. Danach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“. Der Paragraf müsse jetzt weg, schreibt Ott auf der Internetseite des Magazins. Wer über „legale Abtreibungen“ informieren wolle, dürfe nicht länger drangsaliert werden. „Bitte nicht auf die Regierungsbildung warten. SPD, FDP, GRÜNE, Linke – wir zählen auf euch. Und falls es Neuwahlen geben sollte – wir merken uns, wer etwas getan hat für uns Frauen und wer nicht.“ Neben den Grünen haben auch die SPD und die Linkspartei einen Gesetzentwurf zur Streichung von Paragraf 219a erarbeitet. Die FDP ist zu Änderungen beim Werbeverbot bereit. CDU/CSU und AfD sind gegen eine Aufhebung. Wenn sie in eine neue Stadt ziehe, so Ott, suche sie als Erstes eine gute Frauenärztin. Dabei stelle sie sich folgende Fragen: „Interessiert sie sich nicht nur für meine Eierstöcke, sondern für mein Leben als Gesamtkunstwerk? Hilft sie mir im Notfall? Ein Notfall kann eine ungewollte Schwangerschaft sein.“ Auf den Internetseiten der Ärzte finde man wegen des Paragrafen 219a aber keine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Dass zuletzt die Frauenärztin Kristina Hänel (Gießen) wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot schuldig gesprochen wurde, sei „ein Skandal“. Wer Frauen und ihren Körper im Netz mit den „übelsten Sexismen“ beleidige, bleibe ungestraft. Wer sich aber „medizinisch sorgfältig und verantwortungsvoll mit genau diesem weiblichen Körper befasst, bekommt eine Geldstrafe“.

„Ärzte für das Leben“: Dieser Artikel ist ein Skandal

Der Vorsitzende des Vereins „Ärzte für das Leben“, Prof. Paul Cullen (Münster), bezeichnete den Artikel gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea als „den wahren Skandal“. Abtreibungen seien nicht legal, sondern grundsätzlich rechtswidrig: „Sie bleiben nur gemäß dem Strafrechtsparagrafen 218 in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten nach einer bescheinigten Beratung straffrei.“ Für eine Sache, die ein Rechtsbruch sei, könne nicht geworben werden. Bei einer Abtreibung gehe es nicht um den Körper der Frau, sondern den Tod eines ungeborenen Kindes: „Sein Schicksal wird hier mal wieder leider ausgeblendet.“ Abtreibung sei keine normale medizinische Dienstleistung, sondern eine menschliche Tragödie. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, und der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein (Kassel), hatten zuvor vor einer Abschaffung des Werbeverbotes gewarnt. Hein kritisierte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) zudem die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die sich in dieser Frage bisher sehr zurückgehalten habe: „Ich hätte mir da relativ früh ein entsprechendes Votum seitens der EKD gewünscht, die in dieser Fragestellung von einer seltsamen Leisetreterei befallen ist.“ Chrismon wird 1,6 Millionen Exemplaren überregionaler und regionaler Zeitungen beigelegt. Es erscheint im Hansischen Druck- und Verlagshaus, das eine 100-prozentige Tochter des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) ist.