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Die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel bei einer Demonstration.
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Das evangelische Monatsmagazin „Chrismon“ (Frankfurt am Main) stellt in der August-Ausgabe die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel in einem Porträt vor. Der Beitrag ist überschrieben mit „Die Retterin“. Hänel war im November vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie nach Ansicht des Gerichts auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert und geworben hatte. Gemäß Paragraf 219a StGB macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“. Seither sei das Leben der Ärztin und Reiterhofbesitzerin ziemlich aus den Fugen, heißt es in dem Porträt von „chrismon”-Chefredakteurin Ursula Ott: „Seit diesem Urteil wird sie durch Fernsehsendungen und die Weltpresse gereicht, auch die ,New York Times‘ war schon da. Sie wird von Abtreibungsgegnern schikaniert und mit Hassmails gequält. Träumt manchmal nachts davon, dass diejenigen, die ihr per Mail den ,langsamen Foltertod‘ wünschen, tatsächlich zur Waffe greifen.“ Hänel sagt dazu: „Ich habe lange in der Psychiatrie gearbeitet, ich weiß, wozu wahnhafte Menschen in der Lage sind.“

„Ich unterstütze die Guten in meiner evangelischen Kirche“

Dass Hänel schon in den 80er Jahren bei der Beratungsorganisation „Pro Familia“ arbeitete, habe mit den geregelten Arbeitszeiten dort zu tun gehabt. Die Arzttochter habe während des Studiums zwei Wunschkinder bekommen. Die Beziehung zu ihrem Partner sei in die Brüche gegangen und die beiden Kinder habe sie alleine aufgezogen. Damals habe die Protestantin auch als Laienhelferin in der Psychiatrie geholfen und sei dort auf viele vergewaltigte und sexuell missbrauchte Frauen getroffen. Sie habe dann auf ihrem Pferdehof begonnen, eine Therapie für missbrauchte Kinder anzubieten. Viele hätten in evangelischen Kinderheimen gelebt, heißt es in dem Porträt: „,Die machen dort sehr gute Arbeit‘, lobt Hänel, wie sie überhaupt für sich entschieden hat: ,Ich unterstütze die Guten in meiner evangelischen Kirche.‘“

Ott: Sie hat auch Frauen aus dem evangelikalen Spektrum geholfen

Dass auch die „selbst ernannten Lebensschützer“, schreibt Ott, sich auf Gott beriefen, könne Hänel nicht erst nehmen. Wer sie „mit Gott teeren und federn will“, sei nicht wahrhaftig, sagt die Ärztin: „Nur Dinge, die wahr sind, berühren mein Herz.“ Wer hasse und sich dabei auf Gott berufe, „ist in meinen Augen gottlos“: „Jesus mochte auch keine Pharisäer.“ Dazu Ott: „Und von denen gibt es viele unter den Abtreibungsgegnern.“ Zu den vielen Frauen, denen Hänel in den Jahren geholfen habe, gehörten auch solche aus dem evangelikalen Spektrum. Hänel: „Alle brauchen mich, bloß die Hand darf man mir nicht geben.“

„Ich bin für die Schwächeren“

Ferner berichtet Hänel von Begegnungen mit Frauen in ihrer Praxis. Eine junge Frau aus einer türkischen Familie etwa hätte das Kind gerne bekommen. Aber ihr Freund habe sie nicht heiraten wollen. Ledig mit Kind würde sie aus der Familie verstoßen werden. Ott: „Da hat die Ärztin sie erst noch mal zum Nachdenken weggeschickt. Das tut sie oft. Aber am Ende hat sie den Abbruch gemacht.“ Es gebe Dramen ohne Ende im Sprechzimmer. Hänel: „Oft würde ich die Frauen am liebsten nach Haus mitnehmen und trösten.“ Auf die Frage, für wen sie im Fußball fiebere, äußert Hänel, das sei „wie immer im Leben“: „Ich bin für die Schwächeren. Und wenn sich abzeichnet, dass die doch gewinnen – dann bin ich ab da für die anderen.“

Kritik: Es kommt nicht einmal das Recht des Kindes auf Leben zur Sprache

Der Beitrag stößt bei dem Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), auf Kritik. Er sei entsetzt, dass das auch mit seinen Kirchensteuern finanzierte Magazin mit diesem Artikel „die an Einseitigkeit kaum zu überbietende Sicht von Frau Hänel“ wieder einmal und zudem ohne Gegenposition darstelle. Hassmails und Drohungen gegen Hänel, von denen im Artikel berichtet werde, seien selbstverständlich „völlig ungeeignete und inakzeptable Äußerungen“, betonte er gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Dennoch sollte die Kritik an der „unhaltbaren Haltung“ von Hänel nicht so grundsätzlich zurückgewiesen werden. Er frage sich, warum Ott das Wort von den „selbsternannten Lebensschützern“, die Hänel kritisierten, übernehme: „Hat man je von ,selbsternannten Naturschützern‘ gelesen oder von ,selbsternannten Kämpfern für Gleichstellung‘?“ Noch verheerender sei, dass „nicht wenigstens ein einziges Mal“ das Recht des Kindes auf Leben zur Sprache komme, wie es sowohl die biblische Botschaft als auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nahelegten: „Sich anscheinend für die Schwächsten einzusetzen, um die wirklich Schwächsten – nämlich die ungeborenen Kinder – zu töten, ist eine kaum zu überbietende menschenfeindliche Einstellung. Das ist irrational und verantwortungslos.“ Warum dieser Artikel mit „Retterin“ überschrieben sei, „bleibt mir ein Rätsel“, so Steeb. Damit nehme man nicht zur Kenntnis, dass es sich „bei den Abgetriebenen um Menschen handelt“. Zudem habe Hänel erneut nicht klar gemacht, warum man für eine Abtreibung offen werben solle, obwohl sie erst nach einer Beratung in einer qualifizierten Beratungsstelle möglich sei.

Was eine große Menschenrechtskatastrophe ist

Zum „unbedingten Lebensschutz“ äußerte sich Steeb auch am 29. Juli in seiner Predigt im schwäbischen Darmsheim über den in den Landeskirchen vorgesehenen Bibeltext der Berufung des Propheten Jeremia. Darin wird von Gott berichtet, dass er Jeremia schon im Mutterleib kannte: „Wenn das stimmt, was hier steht, dass Gott Jeremia schon vor seiner Geburt berufen hat, dann kann ich doch gar nicht anders, als das ungeborene Kind hochschätzen.“ Dann sei es eine große Menschenrechtskatastrophe, „dass wir jährlich laut Statistik 100.000 Menschen daran hindern, die Welt zu erblicken, allein in unserem Land. Weltweit sind es über 50 Millionen.“ Zur Diskussion um die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen äußerte Steeb, dass „eine der letzten Schranken“ fallen könnte, die noch deutlich mache, „dass die Tötung ungeborener Kinder keine normale ärztliche Leistung ist“. „chrismon” wird in 1,6 Millionen Exemplaren überregionaler und regionaler Zeitungen beigelegt. Es erscheint im Hansischen Druck- und Verlagshaus, das eine 100-prozentige Tochter des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) ist. „chrismon“ wird größtenteils von der EKD aus Kirchensteuermitteln finanziert. Wie hoch die Summe aktuell ist, teilte die EKD-Pressestelle auf idea-Anfrage im April nicht mit. Die genauen Daten wurden das letzte Mal 2012 in den Erläuterungen zum EKD-Haushaltsplan veröffentlicht. Damals erhielt „chrismon“ vier Millionen Euro.