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Bei der Synode am 15. Juni dankte Synodenpräsident Peter Krömer Oberkirchenrat Heinz Tichy für seinen Einsatz für die Evangelische Kirche.
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Der juristische Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich Heinz Tichy ist am Sonntag, 24. Juni, nach längerer und schwerer Krankheit im Alter von 70 Jahren verstorben. „Die Evangelischen Kirchen verlieren mit Dr. Heinz Tichy einen besonnenen und umsichtigen Juristen, der sich bis zu seinem Ableben für seine Kirche engagiert hat“, heißt es in einem gemeinsamen Nachruf des Oberkirchenrates A.B. und des Oberkirchenrates A.u.H.B. Große Verdienste habe sich Heinz Tichy vor allem als Leiter der juristischen Abteilung, des Archivs und der Matrikenstelle erworben, ein besonderes Anliegen seien ihm auch „die Umsetzung der Strukturreform von Pfarrgemeinden, die kirchlichen Gemeinschaften, die Legistik, die Matrikendigitalisierung und der Datenschutz“ gewesen. „Jede Funktion mache ich mit Herz, aber auch mit großer Demut.“ Diesen Satz bei seiner Vorstellung vor der Synode A.B. im Jahr 2012 habe er in seinem Engagement  für die Kirche gelebt, unterstreicht der Oberkirchenrat.  

Synodenpräsident Peter Krömer würdigte Tichy in einer ersten Stellungnahme als „wichtigen, ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Kirchenleitung“, der sein Amt „mit großem Fleiß und großer Gewissenhaftigkeit im Interesse der Evangelischen Kirchen in Österreich“ ausgeübt habe. „Nachdem er bereits schwer erkrankt war, schonte er sich persönlich nicht, sondern nahm die schwierigen Aufgaben seiner juristischen Abteilung im Evangelischen Oberkirchenrat nach wie vor wahr“, erinnert Krömer an den bis zuletzt anhaltenden Einsatz Tichys für die Kirche.  

Heinz Tichy war nach seiner Promotion Assistent am Institut für Zivilrecht an der Universität Wien, von 1975 bis 1994 im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und von 1994 an im Wissenschaftsministerium tätig. In seiner Pfarrgemeinde Wien-Neubau/Fünfhaus übte er von 2006 bis 2011 die Funktion eines Presbyters aus, die Synode A.B. wählte ihn 2012 zum ehrenamtlichen juristischen Oberkirchenrat. 

„Gesetze und Normen“, hatte der Jurist Tichy anlässlich seiner Wahl zum Oberkirchenrat gemeint, seien „notwendig, aber nicht um ihrer selbst willen.“ Begleitet habe ihn in seiner juristischen Arbeit stets die Frage nach dem Verhältnis von Mehrheit und Minderheiten. Als eine seiner Aufgaben verstand Tichy daher den Minderheitenschutz. Großes Engagement zeigte er entsprechend auch für die österreichischen Volksgruppen, die er als Gründer und Ehrenpräsident der Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen vertrat. 

Die Verabschiedung von Oberkirchenrat Heinz Tichy findet am Dienstag, 3. Juli, um 15 Uhr am Wiener Zentralfriedhof statt. Ein Gedenkgottesdienst wird im Herbst abgehalten