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Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann.
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Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann (Berlin), warnt vor einer möglichen Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung. Hintergrund ist eine Absprache zwischen der SPD und der Union. Trotz des Koalitionsvertrags will die SPD mit mehreren Oppositionsparteien für eine Streichung des Werbeverbotes stimmen. Dadurch wird eine Mehrheit für die Abschaffung wahrscheinlich. Nur die Union und die AfD sind gegen eine Streichung. Gemäß Paragraf 219a StGB macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“. Der Rat der EKD spreche sich dafür aus, dass der Paragraf bestehen bleiben soll, so Dutzmann gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea.

Die Balancelösung sollte man nicht zerstören

Der Gesetzgeber habe in den frühen 90er Jahren in enger Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine „Balancelösung“ geschaffen und damit für einen gesellschaftlichen Frieden gesorgt: „Das sollte man jetzt nicht zerstören.“ Zu dem in der Bundestagsdebatte am 22. Februar von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorgebrachten Argument, dass Frauen in Beratungsstellen teilweise keine Ärzte oder Kliniken genannt bekämen, wo sie abtreiben könnten, sagte Dutzmann: „Aus den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in diakonischer Trägerschaft ist mir dergleichen nicht bekannt.“ Dort bekämen die Frauen alle Informationen, die sie brauchten. Eine Beratung ist in Deutschland vor einer Abtreibung zwingend vorgeschrieben. Frauen erhalten danach einen Beratungsschein, der Voraussetzung für eine rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung ist. Eine Lösung könnte Dutzmann zufolge aber sein, dass staatliche Behörden eine Liste von Praxen und Kliniken veröffentlichen, in denen Abtreibungen möglich sind: „Dann ist die Möglichkeit gegeben, sich zu informieren, ohne dass ein Mediziner in den Verdacht gerät, Werbung zu betreiben.“

Katholische Kirche: Das ist ein herber Rückschlag

Der Leiter des Kommissariats der (katholischen) deutschen Bischöfe, Karl Jüsten, kritisierte die Absprache zwischen Unions- und SPD-Fraktion. Er sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur, dass die Vereinbarung ein „herber Rückschlag für den Schutz des ungeborenen Lebens“ sei. Dass die Zusammenarbeit der Großen Koalition ausgerechnet mit einem „solchen Manöver zulasten des ungeborenen Lebens eröffnet“ werde, sei sehr enttäuschend. Abtreibung könnte dadurch als alltägliche ärztliche Leistung dargestellt werden.

Kramp-Karrenbauer: Zu einem faulen Kompromiss sind wir nicht bereit

Die neue CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer erläuterte die Position der CDU in einem internen Schreiben an alle Funktions- und Mandatsträger. Es liegt idea vor. Die Partei spreche sich klar und deutlich gegen eine Änderung der bisherigen Rechtslage aus: „Sie ist weder im Sinne einer transparenten Information notwendig, noch führt sie zu irgendeiner Verbesserung der Situationen von schwangeren Frauen in Konfliktsituationen.“ Die strikte Trennung zwischen Beratung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs müsse unbedingt beibehalten werden. Schon vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen habe sich der zukünftige Koalitionspartner SPD für die falsche und unnötige Abschaffung des Werbeverbots ausgesprochen, so Kramp-Karrenbauer: „Es ist befremdlich, dass die Sozialdemokraten dieses Ziel auch nach Abschluss der Verhandlungen gemeinsam mit Grünen und Linken weiterverfolgen. Diese rot-rot-GRÜNE Mehrheitsbildung ist mehr als bedauerlich. Auch die Tatsache, dass die FDP erwägt, einer solchen rot-rot-grünen Initiative zur Mehrheit zu verhelfen, ist bemerkenswert.“ Diese Situation hätte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nur verhindern können, wenn sie zu einem faulen Kompromiss bereit gestanden hätte: „Für uns ist klar: Beim Lebensschutz stehen wir für solche Kompromisse nicht zur Verfügung.“ 2017 wurden in Deutschland 101.209 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Das ist ein Plus von 2,5 Prozent im Vergleich zu 2016. 96 Prozent der gemeldeten Abtreibungen wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen.